Landgericht Mannheim lehnt Hauptverhandlung gegen mutmaßlichen KZ-Aufseher ab

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Ein Strafgesetzbuch steht im Landgericht Mannheim auf der Richterbank.Foto: Uwe Anspach/dpa
Epoch Times22. Februar 2019

Das Landgericht Mannheim hat die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen einen 94-jährigen mutmaßlichen Aufseher des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau abgelehnt. Die zuständige Kammer sehe nach einem umfangreichen medizinischen Gutachten die Verhandlungsfähigkeit des Manns als nicht gegeben an, teilte das Gericht am Freitag mit. Der 94-Jährige sollte sich wegen Beihilfe zum Mord vor dem Landgericht Mannheim verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, spätestens nach Abschluss seiner Grundausbildung von Dezember 1942 bis Ende Januar 1943 durch seinen Wach- und Bereitschaftsdienst „den Lagerbetrieb und damit die Vernichtungsaktionen unterstützt“ zu haben. Der Angeklagte erklärte über seine Verteidigerin, dass ihm „die Hintergründe, die Zielrichtung und der Ablauf des Tötungsgeschehens“ nicht bekannt gewesen seien.

In dem Zeitraum, für den sich der 94-Jährige vor Gericht verantworten sollte, kamen laut Staatsanwaltschaft mindestens 15 Eisenbahntransporte in Auschwitz an. Dabei seien mehr als 13.000 Menschen als nicht arbeitsfähig eingestuft und in den Gaskammern ermordet worden. Staatsanwaltschaft und Nebenklage können gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen. (afp)



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