Landwirt kritisiert Abtreibung als „Holocaust an ungeborenen Kindern“ – Klage wurde abgewiesen

Ein Landwirt in der Oberpfalz vertritt die Meinung, dass Abtreibung ein "Holocaust an ungeborenen Kindern" darstellt. Vor zehn Jahren errichtete er aus diesem Grund eine Kapelle und prangert hier das "Unrecht der Abtreibung" an.
Titelbild
Fötus in einer herzförmigen Blase. Symbolfoto.Foto: CHRISTOF STACHE/AFP/Getty
Epoch Times29. April 2019

Eine politisch gefärbte Hetze richtete sich gegen einen Landwirt in der Oberpfalz, welcher die Abtreibung überaus kritisch sieht. Linke Politiker zeigten daraufhin den Landwirt an und forderten, dass die Inschrift auf der von ihm erbauten Kapelle „Ungeborene Kinder – der größte Völkermord in der Geschichte der Menschheit“ entfernt werden müsse. Zudem hielten sie den Vergleich, dass Abtreibung als „Holocaust an ungeborenen Kindern“ gesehen werden kann, als besonders problematisch (Stichwort Holocaust-Relativierung).

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat diesen Vorwurf jedoch zurückgewiesen. Die Inschrift sei nicht strafbar. Zudem liege kein Delikt der „Volksverhetzung“ vor. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen bereits eingestellt. Die Privatkapelle wurde vor mehr als zehn Jahren eingeweiht. Das Bistum Regensburg stellt dabei klar, dass „das unantastbare Lebensrecht jedes Menschen zu verteidigen“ sei. Der Vergleich mit dem Holocaust wäre jedoch problematisch.

Landwirt Franz Graf bleibt bei seiner Meinung. Der Kindermord in Abtreibungskliniken stehe – vom zweiten Monat an bis kurz vor der Geburt –  in der Masse und Grausamkeit Auschwitz in nichts nach.

Juden sehen die Inschrift auch problematisch

Wie der „BR“ berichtet, sorgen diese Äußerungen inzwischen nicht nur bei Linken für Proteste. Auch der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Josef Schuster, kritisierte die Inschriften scharf.

„Der Holocaust steht für das größte Menschheitsverbrechen, das wir in der Geschichte kennen. Der Vergleich eines industriellen Mordens, wie es im Holocaust stattgefunden hat, mit Abtreibungen verbietet sich in jeder Hinsicht.“ (Josef Schuster, Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland)

Auch der Antisemitismus-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung Ludwig Spaenle findet, eine „Korrektur wäre angeraten“. Für ihn werde hier ein Holocaustvergleich gezogen. „Das halte ich für unzulässig, weil damit die Einmaligkeit des Menschheitsverbrechens der Shoah in Zweifel gezogen wird und ich kann nur raten, dass man hier diese Situation entsprechend bereinigt,“ sagte er dem BR.

(cs/nmc)



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