Langsames Internet: Grüne fordern Strafen in dreistelliger Millionenhöhe für Anbieter

Die Grüne fordern hohe Strafen für Internetanbieter, um den Internetausbau anzukurbeln. "Die Bußgelder müssen für die Anbieter spürbar sein. Nur so entfalten sie Wirkung", heißt es in dem Papier. Der Rahmen der Bußgelder solle daher bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes betragen.
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Katrin Göring-Eckardt.Foto: Kay Nietfeld/dpa
Epoch Times27. Juli 2020

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt fordert schärfere Strafen für Internetanbieter, die regelmäßig die vertraglich vereinbarte Datenübertragungsrate unterlaufen.

In ihrem Eckpunktepapier, über das die „Welt“ berichtet, heißt es dazu, ein „härteres Bußgeld-Regime“ solle eingeführt werden. Die Bundesnetzagentur habe zwar definiert, wann Nutzer Anspruch auf Schadenersatz erhalten.

Dies sei dann der Fall, wenn eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung“ bei der Geschwindigkeit vorliege. Diese Kriterien würden aber bislang nur für Schadensersatzansprüche gelten – künftig sollten sie auch zum Maßstab für ein Bußgeld-Regime werden.

„Die Bußgelder müssen für die Anbieter spürbar sein. Nur so entfalten sie Wirkung“, heißt es in dem Papier. Der Rahmen der Bußgelder solle daher bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes betragen.

Bei der Telekom, rechnen die Grünen vor, wären dies aktuell 876 Millionen Euro, gemessen an einem Umsatz von 21,9 Milliarden Euro im vergangenen Jahr.

Bei Vodafone würde es sich bei einem Umsatz von 10,6 Milliarden Euro in den Jahren 2018 und 2019 um 424 Millionen Euro handeln. Die Einnahmen der Bußgelder sollten in den weiteren Netzausbau gesteckt werden.

Die Bußgelder sollten dann fällig werden, wenn die vertraglich zugesicherte Geschwindigkeit nicht zu mindestens 95 Prozent eingehalten werde. Sie sollen gestaffelt in Abhängigkeit der Schwere des Unterlaufens der Geschwindigkeit festgesetzt werden.

Grüne wollen Anspruch auf Schadensersatz

Außerdem wird in dem Papier vorgeschlagen, Verbrauchern einen „unbürokratischen“ Anspruch auf Schadensersatz zu ermöglichen. Kunden können schon jetzt auf der Seite breitbandmessung.de der Bundesnetzagentur die tatsächliche Datenübertragungsrate ihres Breitbandanschlusses mit der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate vergleichen.

Dieses Ergebnis soll nach Auffassung der Grünen-Fraktionschefin künftig zur Basis für die Beantragungen eines Schadenersatzes werden. Zusätzlich sollten den Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht sowie unkomplizierte Tarifwechselmöglichkeiten rechtlich zugesichert werden.

„Wir brauchen neben einem Recht auf schnelles Netz härtere Bußgelder und klare Kriterien“, sagte Göring-Eckardt der „Welt“. Es sei „eine Frechheit“, dass die großen Anbieter regelmäßig die vertraglich vereinbarte Datenübertragungsrate drastisch unterliefen.

Dem Jahresbericht der Bundesnetzagentur von 2018/2019 zufolge erhalten nur 16,4 Prozent der Nutzer die volle vertraglich vereinbarte Datenübertragungsrate, für die sie bezahlen. „Die Bundesregierung sollte hier härter durchgreifen“, sagte Göring-Eckardt. (dts)



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