Leipzig: Russischer Ölkonzern vs. Bundesrepublik Deutschland

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Mittwoch über eine Klage des Rosneft-Konzerns gegen das Bundeswirtschaftsministerium.
Leipzig: Russischer Ölkonzern vs. Bundesrepublik Deutschland
Das Firmenlogo des russischen Rosneft-Konzerns.Foto: Maxim Shipenkov/EPA/dpa
Epoch Times21. Februar 2023

Russischer Ölkonzern gegen die Bundesrepublik Deutschland: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Mittwoch (22. Februar) über eine Klage des Rosneft-Konzerns gegen das Bundeswirtschaftsministerium. Es hat 2022 zwei deutsche Rosneft-Tochterfirmen im Zuge des Krieges in der Ukraine und der Energiekrise unter Treuhandverwaltung gestellt. Im Zentrum des Streits steht die Ölraffinerie im brandenburgischen Schwedt.

Seit Mitte September stehen die Rosneft Deutschland GmbH und die RN Refining & Marketing GmbH (RNRM) unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur. Das Wirtschaftsministerium setzte auch einen neuen Geschäftsführer ein. Unter Treuhand stellte es auch die Anteile der Rosneft-Töchter an den Raffinerien PCK in Schwedt sowie Miro in Karlsruhe und Bayernoil im oberbayerischen Vohburg.

Das Ministerium argumentierte, dass die Energieversorgung bedroht sei. Der Betrieb der betroffenen Raffinerien sei gefährdet, weil „zentrale kritische Dienstleister wie Zulieferer, Versicherungen, Banken, IT-Unternehmen und Banken, aber auch Abnehmer“ zu einer Zusammenarbeit mit dem russischen Konzern nicht mehr bereit gewesen seien. Die Importe an russischem Öl wurden außerdem zum Jahreswechsel eingestellt.

Rosneft kritisierte den Schritt im September unmittelbar als illegal, im Oktober reichte die Wirtschaftskanzlei Malmendier Legal für das Unternehmen Klage ein. In seinem Quartalsbericht im Dezember beklagte der Konzern den Ausfall von 56 Milliarden Rubel (damals rund 850 Millionen Euro) durch die „Übertragung der Vermögenswerte des Konzerns in Deutschland“.

Der Fall Rosneft „unterscheidet sich grundlegend vom Fall von Gazprom Germania“, erklärte Malmendier Legal. Rosneft sei seinen Rohöllieferverpflichtungen „in vollem Umfang“ nachgekommen. Anders als bei Gazprom habe es keine Störungen gegeben. Die Tatbestandsvoraussetzungen des Energiesicherungsgesetzes für die Anordnung der Zwangsverwaltung lägen daher „nicht vor“.

Treuhandschaft der Bundesnetzagentur

Die deutsche Tochter des russischen Gaskonzerns, Gazprom Germania, war bereits Anfang April unter Treuhandschaft der Bundesnetzagentur gestellt worden. Hintergrund waren die bis dahin stark reduzierten und später bis September ganz eingestellten Gaslieferungen aus Russland.

Gazprom Germania, das in Deutschland unter anderem auch wichtige Gasspeicher besitzt, wurde später sogar verstaatlicht. Mittlerweile heißt das Unternehmen Securing Energy for Europe (Sefe). Im Fall der Rosneft-Töchter sah das Bundeswirtschaftsministerium von diesem Schritt ab, es arbeitet derzeit an einem Gesetzesentwurf, um Enteignungen zu vereinfachen, wenn es um die Energiesicherheit des Landes geht.

Zur Rosneft-Klage gegen die Treuhandverwaltung erklärte das Ministerium lediglich, es habe sie zur Kenntnis genommen. Aus Ministeriumskreisen hieß es, dem Prozess werde „gelassen“ entgegengesehen.

Im Zentrum des Streits steht immer wieder die PCK-Raffinerie in Schwedt. Sie wurde lange Zeit mit russischem Öl über die Druschba-Pipeline beliefert. Im Zuge des Importstopps aus Russland sucht die Bundesregierung auch weiterhin nach alternativen Lieferquellen. Derzeit kommt Rohöl für die Raffinerie vor allem über den Ostseehafen Rostock, eine Zusammenarbeit mit Polen über Danzig ist geplant.

Dass Rosneft weiterhin – wenn auch unter Treuhandverwaltung – die Mehrheitsanteile an der PCK-Raffinerie hält, beeinträchtigt jedoch die Zusammenarbeit mit dem Nachbarland. Wie das „Handelsblatt“ vergangene Woche berichtete, pocht Warschau auf eine vollständige Enteignung. Erst dann soll Öl vom Danziger Hafen geliefert werden.

Der Zeitung zufolge hat die polnische Seite auch Interesse geäußert, über den Mineralölkonzern Orlen selbst bei PCK einzusteigen. Bei einem Pressetermin in Schwedt am Montag wollte der Staatsekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner (Grüne), sich dazu nicht äußern. (AFP/mf)



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