Listen und Fristen – der Countdown zur Bundestagswahl

Noch sind es sechseinhalb Wochen bis zur Bundestagswahl, doch die Vorbereitungen laufen bereits auf Hochtouren. Bald können die ersten Wahlberechtigten ihre Briefwahlunterlagen erhalten.
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Bundestagswahl 2021.Foto: iStock
Epoch Times12. August 2021

Ein Überblick über den Fahrplan für Wahlberechtigte:

Vor der Wahl

Wer will, kann bereits jetzt mündlich oder schriftlich einen Wahlschein beantragen, mit dem per Brief oder im Wahlbüro der jeweiligen Gemeinde abgestimmt werden kann. An diesem Sonntag endet die Frist für die Gemeinden zur Erstellung des Wählerverzeichnisses – danach kann es mit dem Versand der Briefwahlunterlagen losgehen, deren Druck bereits angelaufen ist.

Wer im Ausland lebt, und zwar nicht nur vorübergehend, muss bis zum 5. September bei der zuständigen Heimatgemeinde eine Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können.

Sobald die Briefwahlunterlagen angekommen sind, sollten sich Auslandsdeutsche mit der Stimmabgabe und dem Zurücksenden beeilen, damit die Unterlagen spätestens am Wahltag um 18.00 Uhr ankommen – sonst zählt die Stimme nicht.

Von solchen Sonderfällen abgesehen bekommen alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungen bis zum 5. September zugestellt. Wer meint, fälschlicherweise im Wählerverzeichnis zu fehlen, kann dagegen bis zum 10. September Einspruch erheben.

Anträge auf Briefwahl müssen spätestens bis zum 24. September, also dem Freitag vor der Bundestagswahl, gestellt werden. In Ausnahmefällen ist dies noch bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr möglich – etwa wenn jemand plötzlich erkrankt.

Nach der Wahl

Nun wird gezählt – und im Laufe der Nacht veröffentlicht der Bundeswahlleiter ein vorläufiges Endergebnis. Bis zur Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses vergehen in der Regel ungefähr drei Wochen. Anschließend können noch bis zum 26. November Einsprüche beim Bundestag eingelegt werden. Nach einer Entscheidung des Parlaments zu den Einsprüchen kann binnen zwei Monaten Beschwerde dagegen beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden.

Der neue Bundestag muss spätestens am 26. Oktober, also 30 Tage nach der Wahl, zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Das dienstälteste Parlamentsmitglied – der Alterspräsident oder die Alterspräsidentin – leitet die Sitzung, bis ein neuer Bundestagspräsident oder eine neue Bundestagspräsidentin gewählt ist und die Sitzungsleitung übernimmt. (afp)



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