Koalitionsfraktionen wollen Bundeswahl­gesetz ändern – Bundestagsdebatte

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Stimmabgabe bei einer Wahl in Deutschland.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times18. September 2020

Der Bundestag befasst sich am Freitag, 18. September 2020, in erster Lesung mit einem von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines 26. Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/22504).

Die Beratung im Plenum ist auf eine halbe Stunde angesetzt und beginnt voraussichtlich um 14:35 Uhr.

Anschließend soll der Entwurf zur Beratung in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen werden.

Hier der Livestream zur Debatte:
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„Bundestagsvergrößerung vermindern“

Laut Gesetzentwurf will die Koalition am Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl festhalten, „bei dem die Personenwahl von Wahlkreisbewerbern nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl von Landeslisten der Parteien kombiniert ist und durch Anrechnung der gewonnenen Direktmandate auf die Listenmandate der Grundcharakter der Verhältniswahl gewahrt wird“. Auch an der mit der Wahlrechtsänderung von 2013 eingeführten Sitzzahlerhöhung zum Ausgleich von Überhangmandaten soll festgehalten werden und „weiterhin eine erste Verteilung der Sitze nach festen Sitzkontingenten der Länder mit bundesweiter Verteilung der Sitze in der zweiten Verteilung“ vorgenommen werden, um eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate zu gewährleisten.

Zur „Verminderung der Bundestagsvergrößerung“ soll nach dem Willen der Koalition „mit dem Ausgleich von Überhangmandaten erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen“ und ein weiterer Aufwuchs „auch durch Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern“ vermieden werden. Dabei soll der erste Zuteilungsschritt so modifiziert werden, „dass weiterhin eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate gewährleistet bleibt“. Ferner soll die Zahl der Wahlkreise mit Wirkung zum 1. Januar 2024 – also nach der nächsten Bundestagswahl – von 299 auf künftig 280 reduziert werden.

„Reformkommission einsetzen“

Zudem soll der Bundestag dem Gesetzentwurf zufolge „unverzüglich“ die Einsetzung einer Reformkommission beschließen, „die sich mit Fragen des Wahlrechts befasst und Empfehlungen erarbeitet“. Dabei soll sie sich laut Vorlage auch mit der Frage des Wahlrechts ab 16 Jahren sowie mit der Dauer der Legislaturperiode befassen und Vorschläge zur Modernisierung der Parlamentsarbeit erarbeiten. Darüber hinaus wird das Gremium nach dem Willen der beiden Koalitionsfraktionen „Maßnahmen empfehlen, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Bundestag zu erreichen“. Seine Ergebnisse soll es spätestens Mitte 2023 vorlegen.

In der Begründung verweisen die zwei Fraktionen darauf, dass der Bundestag „aufgrund der Veränderung des Wählerverhaltens und der Parteienlandschaft auf der Grundlage des bisherigen Wahlrechts“ bei der Wahl 2017 eine Größe von 709 Abgeordneten angenommen habe und eine weitere Erhöhung der Sitzzahl nicht ausgeschlossen sei. „Dies könnte den Deutschen Bundestag an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit bringen und die Akzeptanz des Parlaments in der Bevölkerung beeinträchtigen“, heißt es in der Vorlage weiter. (BT/sk)



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