Bundestag debattiert über Wider­spruchs­lösung bei Organ­spende

Epoch Times26. Juni 2019

Der Bundestag debattiert am Mittwoch, 26. Juni 2019, in erster Lesung über zwei Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Organspende, die beide von fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppen angekündigt wurden, sowie über einen Antrag der AfD. Im Anschluss an die zweistündige Debatte im Plenum sollen die Vorlagen zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden.

Widerspruchslösung der Gruppe um Spahn und Lauterbach

Der erste Entwurf (19/11096), den die Abgeordneten Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU, Dr. Petra Sitte (Die Linke) und Jens Spahn (CDU/CSU) erarbeitet haben, sieht künftig eine Widerspruchslösung vor, nach der automatisch jeder zum Organspender wird, der dem nicht zu Lebzeiten widersprochen hat. Alle Personen ab 16 Jahren sollen demnach ausführlich informiert und als Spender bundesweit registriert werden – es sei denn, sie widersprechen.

Der Widerspruch soll in einem bundesweiten Register dokumentiert werden. Den Eintrag können die Betroffenen jederzeit selbst erstellen, bearbeiten und auch löschen. Im Zweifel sollen Angehörige über eine Organspende entscheiden können, wenn sie glaubhaft machen können, dass der Betroffene kein Spender sein wollte. 222 Abgeordnete tragen diesen Gesetzentwurf mit.

Abgeordnetengruppe will Zustimmungslösung

Als Alternative zum Spahn/Lauterbach-Entwurf hat eine interfraktionelle Parlamentariergruppe um die Abgeordneten Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen), Karin Maag (CDU/CSU), Hilde Mattheis (SPD), Katja Kipping (Die Linke), Otto Fricke (FDP), Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), Stephan Pilsinger (CDU/CSU), Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU), Ulla Schmidt (SPD) und Kathrin Vogler (Die Linke) einen Gesetzentwurf (19/11087) vorgelegt, der auf eine bewusste und freiwillige Entscheidung der Menschen und deren ausdrückliche Zustimmung zur Organspende setzt. Konkret ist darin ein bundesweites Onlineregister für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende vorgesehen, welches für alle volljährigen Bürger sowie im Bedarfsfall für Kliniken einfach und sicher erreichbar sein soll. Eingerichtet werden soll es beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information.

Regelmäßige Befragungen der Bürger sowie Hinweise auf die Registriermöglichkeit soll es beim Abholen von Ausweispapieren bei den zuständigen Stellen des Bundes und der Länder geben. Dort vor Ort soll eine Registrierung ebenso möglich sein wie eine Registereintragung oder -änderung von zu Hause aus. Voraussetzung für die Nutzung des Registers soll eine entsprechende Aufklärung und ergebnisoffene Beratung der Menschen sein. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll dafür geeignetes Aufklärungsmaterial zur Verfügung stellen. Dieser Gesetzentwurf wird von 192 Abgeodneten mitgetragen.

Antrag der AfD-Fraktion

Die AfD-Fraktion hat zur Debatte einen Antrag mit dem Titel „Mehr Vertrauen in die Organspende (Vertrauenslösung)“ (19/11124) eingebracht, in dem sie acht Änderungen des Transplantationsgesetzes vorschlägt.

Unter anderem sollte die Aufklärung der Bevölkerung auf die grundlegenden Fragen der Todesfeststellung und den medizinischen Verfahrensablauf erweitert werden. Die Einwilligungsfähigkeit in eine Organspende sollte mit dem vollendeten 18. Lebensjahr beginnen. Eine mögliche Patientenverfügung sollte immer Vorrang vor einer Organspende haben. Die Würde des Organ- und Gewebespenders sollte in der Sterbephase bei Einleitung von organschützenden Maßnahmen gewahrt bleiben. (Deutscher Bundestag)



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