Koalition will be­täu­bungs­lose Fer­kel­kastration zwei Jahre länger erlauben

CDU/CSU und SPD wollen die Übergangsregelung in Paragraf 21 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes, die die Kastration von Ferkeln noch bis zum 31. Dezember 2018 ohne Betäubung erlaubt, verlängern.
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Tierarzt im Einsatz: Ferkel in einem Schweinemastbetrieb in Hilgermissen.Foto: Carmen Jaspersen/dpa
Epoch Times9. November 2018

In erster Lesung berät der Bundestag am Freitag, 9. November 2018, einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Tierschutzgesetzes (19/5522). Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dazu einen Antrag (19/5564) eingebracht, der eine unverzügliche Umsetzung des Tierschutzes fordert. Die Abgeordneten der AfD warten ebenfalls mit einem Antrag auf (19/5533), der die Lokalanästhesie bei Ferkelkastrationen ermöglichen soll. Alle Vorlagen sollen an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen werden. Für die Aussprache ist eine halbe Stunde vorgesehen.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

CDU/CSU und SPD wollen die Übergangsregelung in Paragraf 21 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes, die die Kastration von Ferkeln noch bis zum 31. Dezember 2018 ohne Betäubung erlaubt, verlängern. Eine Verschiebung der Frist sei zwingend erforderlich, da die derzeit verfügbaren Alternativen zur betäubungslosen Kastration den Anforderungen der Praxis nicht gerecht werden würden.

Es sei notwendig, die erforderlichen Schritte zu ergreifen, um aus der betäubungslosen Ferkelkastration so schnell wie möglich, spätestens jedoch zum 31. Dezember 2020, aussteigen zu können. Auf diesem Weg würden die deutschen Ferkelerzeuger Unterstützung brauchen. Denn die gesellschaftliche Akzeptanz der Ferkelerzeugung in Deutschland soll gestärkt werden.

Landwirte unterstützen

Zudem sollen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die deutschen Ferkelerzeuger in dem verlängerten Übergangszeitraum bei der Umstellung zu unterstützen. Beispielsweise ist es unerlässlich, dass das Tierarzneimittel Isofluran unverzüglich nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine tierarzneimittelrechtliche Zulassung erhält.

Zudem müsse ebenfalls unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 31. Mai 2019, dem Bundestag eine Verordnung zugeleitet werden, die die Durchführung der Isoflurannarkose dem geschulten Landwirt ermöglicht. Die Betriebe sollen bei der Umstellung auf alternative Verfahren sowie bei der Anschaffung der dafür notwendigen Geräte finanziell unterstützt werden.

Antrag der AfD zur Lokalanästhesie

Die Fraktion der AfD will die Lokalanästhesie bei Ferkelkastrationen ermöglichen. Die Abgeordneten dringen darauf, dass die Bundesregierung unverzüglich auf eine arzneimittelrechtliche Genehmigung das Lokalanästhetikums Lidocain für die Indikation der Kastration beim Schwein hinwirken soll. Die deutschen Schweinehalter bräuchten Planungssicherheit, warnt die AfD. Andernfalls drohe ein Strukturbruch in der Branche, wenn die geplante Fristverlängerung für die Erlaubnis der Kastration ohne Betäubung um zwei Jahre durch die Regierungskoalition nicht für einen Aufschub sorgt.

Darüber hinaus soll die Regierung die Genehmigung erteilen, dass Landwirte bei Nachweis entsprechender Sachkunde die Kastration mittels Lokalanästhesie selber durchführen dürfen. Schließlich soll noch die Forschung zur Ferkelkastration per Lokalanästhesie gefördert und ausgebaut werden.

Grüne wollen Verbot ab 2019 beibehalten

Die Grünen fordern in ihrem Antrag, den Eigenwert des Tieres in die Grundsatzbestimmung des Paragrafen 1 des Tierschutzgesetzes aufzunehmen, damit die Verpflichtung, „Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten“, auch im Tierschutzgesetz zum Ausdruck gebracht wird.

Das Ende der Ausnahmeregelung zum Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab dem 1. Januar 2019 will die Fraktion aufrechterhalten. Bauern sollten bei der Einführung alternativer Verfahren unterstützt werden. Den Schenkelbrand bei Pferden wollen die Grünen generell verbieten. Auch die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern wollen die Abgeordneten verbieten. (eis/07.11.2018)



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