Bundestag lehnt „Indymedia“-Verbot ab – Trotz detaillierter Begründung kein Erfolg für AfD-Antrag

Im Kampf gegen den Linksextremismus beantragte die AfD-Fraktion im Bundestag das Verbot des Vereins „Indymedia“ und die Löschung des Portals „indymedia.org“. Es besteht der Vorwurf „akute Bedrohung der öffentlichen Sicherheit durch linksextreme Aufrufe zu Straf- und Gewalttaten“. Der Bundestag lehnte mehrheitlich den Antrag ab.
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Am 25. Februar 2021 stimmt der Deutsche Bundestag über ein von der AfD-Fraktion beantragtes „indymedia“-Verbot ab.Foto: John MacDougall/AFP via Getty Images & Stringer/AFP via Getty Images & Comp. ET
Von 26. Februar 2021

Am späten Donnerstagnachmittag, 25. Februar, kam es im Deutschen Bundestag zu einer Abstimmung über einen Antrag der AfD-Fraktion zum Verbot des Vereins „Indymedia“.

Der Bundestagsausschuss für Inneres und Heimat unter Leitung der CSU-Abgeordneten Andrea Lindholz reagierte am 5. November 2020 mit der Empfehlung, den Antrag „mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Die LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD“ abzulehnen.

Dem kamen die Abgeordneten mit 546 zu 77 Stimmen nach, bei einer Enthaltung und 85 nicht abgegebenen Stimmen:

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Februar 2021, einen Antrag der AfD-Fraktion mit der Forderung, den Verein Indymedia zu verbieten (19/20682) abgelehnt.“

(Deutscher Bundestag)

Video der Debatte:

Gewaltaufrufe auf „indymedia“

In ihrem Antrag vom 1. Juli 2020 beschrieb die AfD-Fraktion das Internetportal „Indymedia“ als „akute Bedrohung der öffentlichen Sicherheit durch linksextreme Aufrufe zu Straf- und Gewalttaten“. Es handele sich dabei um eine Nachfolgeorganisation der verbotenen Vereinigung linksunten.indymedia.

Die AfD-Fraktion forderte deshalb von der Bundesregierung, den Verein „Indymedia“ als eine „bundesweite, gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete, Organisationsform des Linksextremismus“ zu verbieten und aufzulösen. Auch solle die Internetseite de.indymedia.org und dazugehörige E-Mail-Adressen abgeschaltet und die Verwendung des Vereinslogos untersagt werden.

In ihrer fünfseitigen Antragsbegründung führt die AfD-Fraktion unter anderem einen im Verfassungsschutzbericht 2018 (S. 139) aufgenommenen Fall an, in dem auf „indymedia.org“ zu Gewalttaten gegen zwei führende Persönlichkeiten zweier großer deutscher Medienunternehmen aufgerufen wurde. Darin hieß es:

(…) Diese klägliche und korrupte noch nicht beendete Existenz ist ebenfalls so wertlos wie die der [Name genannt] (…) Zu Zeiten als in Berlin auf Benno Ohnesorg geschossen wurde, sind gestandene Menschen aufgestanden und haben nach dem Vorbild von Mao Tse Tung einen legitimen Widerstand geleistet. (…) Es gibt genug Möglichkeiten sich zu bewaffnen. So gibt es im Internet ausreichend Anleitungen zum Herstellen von Sprengmittel. (…)
Damit können wir deren Personal (…) töten. Ihnen die Stromkästen detonieren lassen. Somit treffen wir sie. (…) Worauf wir verzichten sollten sind Bekennerschreiben. Das war eine Schwachstelle der Roten Armee Fraktion. Wir lernen aus deren Fehlern.“

(Internetplattform „de.indymedia“, 1. Mai 2018)

Der Verfassungsschutz merkte dazu an, dass die Formulierung („diese klägliche und korrupte noch nicht beendete Existenz“) „fast wörtlich aus dem Tatbekenntnis der linksterroristischen Gruppierung ‚Rote Armee Fraktion‘ zur Tötung von Hanns Martin Schleyer im Jahr 1977“ stamme. Darin habe es geheißen: „Wir haben nach 43 Tagen Hanns Martin Schleyers klägliche und korrupte Existenz beendet.“

In dem Jahresbericht 2018 des Bundesverfassungsschutzes wird der Begriff „Indymedia“ exakt 30 Mal aufgeführt.

linksunten.indymedia.org und indymedia.org

In dem AfD-Antrag wird auf eine „Schlüsselrolle für die Mobilisierung der linksextremen Szene“ durch das Internetportal „indymedia.org“ verwiesen, dessen Logo mit dem der verbotenen Website „linksunten.indymedia.org“ identisch sei. Doch nicht nur das Logo weist auf Zusammenhänge hin. Im Antrag heißt es weiter:

Regelmäßig finden sich hier Gewaltaufrufe und ‚Bekennerschreiben‘ nach begangenen Straftaten, wie sie bis zum August 2017 auf ‚Linksunten.indymedia‘ zu finden waren. ‚Indymedia‘ erfüllt damit vergleichbare Funktionen für die Mobilisierung gewaltbereiter Linksextremisten im Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.“

Jahrelang wurden über „linksunten.indymedia“ Gewaltaufrufe verbreitet, ohne dass dies für die (anonym bleibenden) Autoren, Administratoren und Betreiber strafrechtliche Folgen gehabt hätte, so die AfD-Fraktion in ihrer Antragsbegründung. „Erst nach den linksextremen Ausschreitungen beim G-20-Gipfel in Hamburg, die nicht zuletzt über ‚Linksunten.indymedia‘ organisiert wurden, kam es zu dem, längst überfälligen, Verbot des Betreibervereins“.

Besonders militante Linksextremisten, die einst ‚Linksunten.indymedia‘ als südwestdeutschen Ableger von ‚Indymedia‘ gegründet hatten, scheinen nun wieder zu ‚de.indymedia.org‘ zurückgekehrt und dort wieder aktiver geworden zu sein.“

Laut Verfassungsschutzbericht 2018 erscheinen auf „indymedia“ Einträge „mit eindeutig linksextremistischem Inhalt, darunter Gewaltaufrufe und Selbstbezichtigungsschreiben zu linksextremistisch motivierten Straftaten“.

BMI und BVerwG zum Verbot von „linksunten.indymedia“

Der Antrag der AfD-Fraktion weist ausdrücklich auf das Verbot des Vereins „linksunten.indymedia“ am 14. August 2017 durch den damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hin und begrüßt die gerichtliche Bestätigung des Verbots am 29. Januar 2020 durch das Bundesverwaltungsgericht.

In seiner Urteilsbegründung im Januar vergangenen Jahres verwies das BVerwG darauf, das es sich bei „linksunten.indymedia“ um einen Verein handelt, „dessen Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen und der sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet“, so das Gericht.

Das von dem Verein betriebene Portal „linksunten.indymedia.org“ habe sich mittlerweile als „wichtigste Plattform gewaltorientierter Linksextremisten“ in ganz Deutschland etabliert.

Es werde öffentlich zur Begehung von Straftaten und zur Anwendung von Gewalt gegen Personen und Sachen aufgefordert, sowie Anleitungen zu Straftaten veröffentlicht – wie zum Beispiel „zum Bau von zeitverzögerten Brandsätzen“, stellte das Bundesverwaltungsgericht fest.

Der Bundesverfassungsschutz warnt eindringlich

Der AfD-Antrag verweist auf den  Verfassungsschutzbericht 2018, in dem die Strategie von Linksextremisten als „Kampf gegen Staat, Nation und Kapital“ beschrieben wird, bei dem es darum geht, Repräsentanten des demokratischen Rechtsstaats einzuschüchtern, zu diskreditieren und physisch anzugreifen.

Sie zeigen in der ‚Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner und der Polizei‘ eine ‚geringe Hemmschwelle‘ zur Gewalt und nehmen bei ihren Angriffen ‚schwerste bis tödliche Verletzungen von Polizeibeamten billigend in Kauf‘.“

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz habe zudem festgestellt, dass „linksunten.indymedia“ eine Plattform für gewaltbereite Linksextremisten gewesen ist, „um Tatbekennungen abzugeben, um Aufrufe zur Gewalt zu veröffentlichen, um Ideologie auszutauschen, um Hass und Hetze zu verbreiten“. Die „Welt“ berichtete unter anderem davon.

Der von den AfD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Dr. Alice Weidel und Dr. Alexander Gauland, im Namen der Fraktion unterzeichnete Antrag wird unterstützt von der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und AfD-Landeschefin Berlin, Beatrix von Storch, den Landesvorsitzenden der Partei Dr. Bernd Baumann (Hamburg), Frank Magnitz (Bremen), Marc Bernhard (Baden-Württemberg), sowie dem innenpolitischen Sprecher der Partei, Dr. Gottfried Curio, sowie dem stellvertretenden Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Inneres und Heimat Jochen Haug (AfD) und weiteren AfD-Bundestagsabgeordneten.



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