Lockerung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche muss noch weitere Hürden nehmen

Die Spitzen von CDU und CSU kündigten am Dienstag an, den Gesetzentwurf sorgfältig zu prüfen.
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Schwangerschaft (Symbolbild)Foto: Felix Heyder/dpa
Epoch Times29. Januar 2019

Nach der Einigung der Bundesregierung zur Lockerung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche muss die Neuregelung noch weitere Hürden nehmen: Die Spitzen von CDU und CSU kündigten am Dienstag an, den Gesetzentwurf sorgfältig zu prüfen. Zustimmung kam von der SPD, während bei der Opposition erneut Kritik laut wurde. Die zuständigen Minister hatten sich darauf verständigt, dass Ärzte künftig darüber informieren dürfen, wenn sie Abtreibungen vornehmen.

Die Einigung der zuständigen Ministerien sieht vor, den Paragraf 219a um einen Ausnahmetatbestand zu ergänzen: Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen sollen etwa auf ihren Internetseiten darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. Außerdem soll es eine von der Bundesärztekammer geführte Liste mit Ärzten geben, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten.

Für die CDU müsse sichergestellt sein, dass nicht „durch die Hintertür“ das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abgeschafft werde, sagte CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer. CSU-Chef Markus Söder äußerte die Hoffnung, dass der Entwurf den Vorstellungen seiner Partei entspricht. Sollte das nicht der Fall sein, „müssen wir halt nochmal drüber reden“, sagte der bayerische Ministerpräsident.

Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus sprach von „einigen Nachfragen“, die es zu dem Gesetz noch gebe. „Dann gibt es natürlich auch noch ein Gesetzgebungsverfahren, weil es ja immer so ist, dass die Dinge aus dem Parlament so nicht herauskommen, wie sie hineingekommen sind.“

Zustimmung kam aus der SPD. Fraktionsvize Karl Lauterbach äußerte die Erwartung einer breiten Zustimmung. „In der SPD-Fraktion herrscht bei den allermeisten große Erleichterung darüber“, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Auch Juso-Chef Kevin Kühnert sagte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland: „Unter den gegebenen Umständen ist der Referentenentwurf besser, als es die quälenden Verhandlungen erwarten ließen.“ Er erneuerte aber seine Forderung nach einer ersatzlosen Streichung des Paragrafen 219a und bezeichnete die jetzige Einigung als „schmerzhaften Kompromiss“.

Kritik gab es aber bei der Opposition. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter und Linken-Fraktionsvize Cornelia Möhring äußerten die Befürchtung, dass sich Ärzte weiter strafbar machen, wenn sie mehr als die Tatsache, dass sie Abtreibungen vornehmen, auf ihren Websites veröffentlichten.

Ähnlich äußerte sich die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe wegen des Paragrafen 219a verurteilt worden war. Ärzte dürften weiter nicht auf ihrer Webseite in ihren eigenen Worten umfassend über medizinische Abtreibungsmethoden aufklären, sondern müssten dafür auf offizielle Stellen verweisen, sagte sie im Deutschlandfunk.

Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf, der am 6. Februar ins Kabinett soll, wird eine entsprechende Einigung der beteiligten Ministerien vom Dezember 2017 umgesetzt. Ergänzend sieht der Entwurf vor, dass Frauen künftig bis zum 22. Lebensjahr Anspruch auf die kostenlose Versorgung mit Verhütungsmitteln haben. Bislang gilt hier die Altersgrenze 20. (afp)



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