Maas: „Die Ehe für alle ist kein Widerspruch zum Grundgesetz“

"Der Ehe-Begriff ist entwicklungsoffen. Weil er sich gewandelt hat und Ehe heute die dauerhafte Lebensgemeinschaft zweier Menschen beliebigen Geschlechts ist, brauchen wir keine Änderung des Grundgesetzes", schreibt Bundesjustizminister Maas in einem Gastbeitrag für die "Welt".
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Justizminister Heiko Maas.Foto: Adam Berry/Getty Images
Epoch Times6. Juli 2017

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht im Verfassungsgebot des Schutzes der Ehe keinen Widerspruch zur Ehe für alle. „Der Ehe-Begriff ist entwicklungsoffen. Weil er sich gewandelt hat und Ehe heute die dauerhafte Lebensgemeinschaft zweier Menschen beliebigen Geschlechts ist, brauchen wir keine Änderung des Grundgesetzes“, schreibt Maas in einem Gastbeitrag für die „Welt“.

Selbst wenn mit der „Ehe“, von der das Grundgesetz spricht, auch weiterhin nur eine Verbindung zwischen Mann und Frau gemeint sein sollte, wäre nach Meinung des Justizministers keine Änderung der Verfassung nötig, um in das Institut der Ehe auch gleichgeschlechtliche Paare mit einzubeziehen.

Denn zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers „gehört auch die Festlegung, wer eine Ehe eingehen kann, solange er den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 6 GG nicht verletzt. Genau deshalb ist die Ehe für alle kein Widerspruch zum Grundgesetz“, so Maas. „Verfassungen sind Werke für die Ewigkeit“, schreibt der SPD-Politiker in der „Welt“.

Aber nach einer Verfassungsgebung gehe das Leben weiter, gesellschaftliche und technische Verhältnisse entwickelten sich. „Eine gute Verfassung braucht deshalb die notwendige Offenheit für diesen Wandel. Andernfalls läuft sie Gefahr, aus der Zeit zu fallen und damit ihre Wirkkraft einzubüßen.“

Maas weiter: „Ein Schutzauftrag ist kein Diskriminnierungsgebot.“ Vielmehr habe das Bundesverfassungsgericht bereits 2002 festgestellt, dass der Schutz der Ehe durch das Grundgesetz nicht verbietet, für die Lebenspartnerschaften die gleichen Rechte und Pflichten vorzusehen. (dts)



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