Maas: Gesetzentwurf zur Rehabilitierung Homosexueller im Oktober

Seit 1969 sind homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen zwar nicht mehr strafbar, aber die Urteile, die bis dahin ergangen sind, bestehen noch immer.
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Heiko MaasFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times13. September 2016

Justizminister Heiko Maas will innerhalb der kommenden Wochen die Rehabilitierung jener Männer auf den Weg bringen, die nach dem alten Strafrechtsparagrafen 175 wegen Homosexualität verurteilt worden waren.

„Ich werde noch im Oktober einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem wir die Verurteilungen nach Paragraf 175 aufheben und die Betroffenen rehabilitieren“, zitiert die „Rheinische Post“ (Dienstagausgabe) aus dem Rede-Manuskript des Ministers, mit dem er am Dienstag den 71. Deutschen Juristentag in Essen eröffnet. Seit 1969 seien homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen zwar nicht mehr strafbar, aber die Urteile, die bis dahin ergangen seien, bestünden noch immer.

„Ich finde es unerträglich, dass die Betroffenen bis heute mit diesem Strafmakel leben müssen“, so Maas. Diese Männer hätten nichts gestohlen und nichts unterschlagen, sie hätten niemanden verletzt und niemanden betrogen, sie seien einzig und allein wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt und bestraft worden.

„Aus heutiger Sicht war das ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde und damit verfassungswidrig“, stellt der SPD-Politiker fest. „Ein Rechtsstaat sollte auch die Kraft haben, seine eigenen Fehler zu korrigieren.“

Die Bundesrepublik hatte den 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) übernommen. Bis zur Entschärfung 1969 wurden nach Schätzungen rund 50 000 Männer zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, danach noch einmal etwa 3500. Homosexuelle Handlungen unter Jugendlichen blieben bis 1994 strafbar. In der DDR wurde der Paragraf 175 bereits 1968 abgeschafft.

Ein Gutachten des Staatsrechtlers Prof. Martin Burgi im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte im Mai die kollektive Rehabilitierung der Betroffenen durch ein Aufhebungsgesetz empfohlen. Dies würde es den Opfern ersparen, in einer Einzelfallprüfung erneut mit der entwürdigenden Verletzung ihrer Intimsphäre konfrontiert zu werden. Die Entschädigung soll nach früheren Angaben über einen Fonds organisiert werden.

(dts / dpa)



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