Maaßen im Anis-Amri-Untersuchungsausschuss: „Anschlag in Berlin wäre vermeidbar gewesen“

Der frühere Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hat vor dem Anis-Amri-Untersuchungsausschuss des Bundestages erklärt, der Anschlag in Berlin hätte verhindert werden können. Dazu hätte man die ausländerrechtlichen Befugnisse ausschöpfen müssen.
Von 8. Oktober 2020

Im Anis-Amri-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages hat der langjährige Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, seine Behörde gegenüber Vorwürfen in Schutz genommen.

Der Anschlag auf dem Breitscheidplatz „war vermeidbar, er hätte nicht stattfinden müssen, und das ist für mich die besondere Tragik“, erklärte Hans-Georg Maaßen in seinem Eingangsstatement. Dass es in Deutschland jederzeit zu einem Terrorakt kommen könnte, davon sei man auch in seiner Behörde ausgegangen.

Neben der Gefahr durch organisierte Kommandos des „Islamischen Staates“ (IS), wie sie sich etwa im November 2015 in Paris manifestiert hatte, wären individuelle Anschläge mithilfe von Alltagsgegenständen ein zweiter Schwerpunkt gewesen, auf den die Terroristen gesetzt hätten.

Neun Fragen von Maaßen

Für Maaßen stellen sich Fragen, die „ihn bis heute fassungslos machen“. Für den Fall des islamistischen Gefährders Anis Amri waren die Polizeibehörden zuständig.

Der Verfassungsschutz habe zwar, sobald Verdachtsmomente bezüglich einer Person auftauchen, eine deutlich niedrigere Schwelle, um tätig zu werden, als Polizei oder Staatsanwaltschaft. Im Gegenzug habe der Verfassungsschutz aber auch keine exekutiven Befugnisse. Er könne lediglich dazu beitragen, Informationen über verdächtige Elemente so weit zu verdichten, dass es für einen Gefahrenabwehrvorgang der Polizei oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft ausreiche.

Für den früheren Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz stellt sich die Frage, weshalb sich das Bundeskriminalamt trotz der überregionalen Aktivitäten von Amri nicht entschieden habe, „sich endlich dieses Menschen anzunehmen“.

Seine Fragen aus dem 32-seitigen Eingangsstatement:

1. Wie konnte es sein, dass Anis Amri nachdem er in Italien schwerste Straftaten begangen hatte, bereits nach 30 Tagen Abschiebungshaft auf freien Fuß gesetzt wurde?

2. Wie konnte es sein, dass trotz der Dublin-Verordnung, der Harmonisierung des Asylrechts und unserer Drittstaatenregelung er nicht unverzüglich nach Italien zurückgeführt wurde?

3. Wie konnte es sein, dass Anis Amri trotz der vielen Aliasidentitäten, seiner Straftaten, des als offensichtlich-unbegründet abgelehnten Asylantrages und seiner Gefährlichkeit nicht in Abschiebehaft genommen wurde?

4. Wie konnte es sein, dass noch nicht einmal eine räumliche Beschränkung mit täglichen Vorsprachen verfügt wurde und man zuließ, dass er nach Belieben durch die Republik reiste?

5. Wie konnte es sein, dass keine Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit oder einer Terrorgefahr verfügt wurde? Warum hatte man es nicht noch nicht einmal versucht?

6. Wie konnte es sein, dass man es hinnahm, dass sich die Tunesische Regierung bis zum Tod von Amri Zeit ließ, Heimreisepapiere auszustellen? Wieso gab es keine Botschaftereinbestellung oder Gespräche auf Außenministerebene, um die Ausstellung der Heimreisepapiere zu beschleunigen? Natürlich geht es. Das haben wir ja gemerkt, als wenige Wochen nach dem Anschlag der Kumpan von Anis Amri, Bilal Ben Amar, nahezu mit Blitzgeschwindigkeit außer Landes gebracht werden konnte.

7. Wie konnte es sein, dass man Amri nicht verboten hatte, das Smartphone zu benutzen? Ich erinnere mich, dass wir mit § 54a Abs. 4 AufenthG eine Regelung einführten, wonach abzuschiebenden Ausländern verboten werden kann, bestimmte Kommunikationsmittel zu nutzen.

8. Wie kann es sein, dass Amri, der in Deutschland unzählige Straftaten begangen hat (Drogendelikte, Sozialleistungsmissbrauch, Urkundsdelikte und andere) und damit sieben Staatsanwaltschaften beschäftigt, einfach nicht in Haft genommen und vor Gericht gestellt wird?

9. Schließlich: Wie konnte es sein, dass sich Amri am 19. Dezember 2016 überhaupt noch in Deutschland aufhielt?

„Wieso war Amri mit dieser Biografie noch in Deutschland?“

Maaßen konstatiert: „Ich weiß, es ist einfach, zu jedem dieser neun Punkte Gründe zu finden, warum etwas nicht geht. Warum er nicht in Haft genommen werden konnte, warum er nicht abgeschoben werden konnte und warum er sein Smartphone weiter besitzen durfte. Zu erklären, warum etwas nicht geht, ist keine Kunst. Das kann jeder schlechte Jurist.

Das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages hatte in seinem offenen Bericht zum Anschlag vom Breitscheidplatz folgendes festgestellt: ‚Von den Instrumenten des Ausländerrechts machten die örtlichen Ausländerbehörden letztlich nur unzureichend Gebrauch.‘

Für mich ist diese Aussage beschönigend… Für mich ist es völlig unverständlich, dass ein Amri mit dieser Biografie in Kenntnis der Sicherheitslage sich am 19. Dezember 2016 in Deutschland aufgehalten hat.“

Maaßen: „Deutliche Erhöhung des Sicherheitsrisikos“ durch Flüchtlingspolitik

Dass es erst im Juli des Jahres 2016 einem Anschlag mithilfe eines Lkws in Nizza gegeben hatte, habe den Verfassungsschutz dazu veranlasst, die Behörden im Vorfeld der Feierlichkeiten zum 3. Oktober zu gezielten Schutzmaßnahmen zu mahnen. Diese seien dann in Form von Betonpollern auch getroffen worden – wobei Maaßen Maßnahmen dieser Art damals schon für erforderlich gehalten hätte mit Blick auf größere Menschenansammlungen.

Die Zahl der radikalen Islamisten in Deutschland hatte sich seit 2012 mehr als verdoppelt, schilderte Maaßen. Die Politik der Bundesregierung in der Flüchtlingskrise hätte eine „deutliche Erhöhung des Sicherheitsrisikos“ zur Folge gehabt.

Dies sei unter anderem die Folge unzureichender Identitätskontrollen bei der Einreise gewesen und des Umstands, dass man „ungebremst und ungesteuert den Zuzug von einer unüberschaubaren Zahl muslimischer junger Männer“ zugelassen habe – die „natürlich das Personalreservoir des IS“ gewesen wären.

Die Headhunter des IS hätten bewusst auf den „Migrationsstress“ dieser Menschen gesetzt, so Maaßen. Das islamistisch-terroristische Potenzial in Deutschland sei bis 2016 auf etwa 1.600 Personen angewachsen. Die Zahl der von den Polizeibehörden als Gefährder eingestuften Personen habe sich innerhalb von vier Jahren fast verfünffacht und sei zwischen 2012 und 2016 von 123 auf 584 Personen angewachsen.

Die Bedrohung durch islamistische Terroristen sei im Jahr 2016 so groß gewesen, dass Sicherheitsbehörden damals unmöglich hätten sicherstellen können, dass es zu keinen Anschlägen kommt; „sie können nur ihr Bestes geben“, sagt Maaßen.

Behördenzeugnis war einziger Berührungspunkt zu Amri

Dem Verfassungsschutz sei es in jenem Jahr gelungen, dem in Chemnitz lebenden IS-Terroristen Jabr al-Bakr auf die Spur zu kommen, der in seiner Wohnung bereits Sprengmittel gesammelt habe für einen größeren Anschlag. Auch weitere Erkenntnisse des Verfassungsschutzes aus jener Zeit hätten zur Aufdeckung von vier weiteren Fallkomplexen und der Verhinderung eines möglichen Biowaffenanschlags im Jahr 2018 geführt. Laut Maaßen wurden damals aber auch mehr als 20 Menschen festgenommen, die als angebliche Flüchtlinge „mit einem konkreten Terrorauftrag“ nach Deutschland gekommen waren.

Was Anis Amri anbelangt, sei ihm der Name vor dem Anschlag lediglich im Januar 2016 untergekommen, so Maaßen. Damals sei es darum gegangen, ein sogenanntes Behördenzeugnis zu unterzeichnen. Dieses sollte die Berliner Polizei darüber informieren, dass mit ihm ein potenzieller Gefährder in der Hauptstadt einen Wohnsitz begründet hätte. Eigentlich sei dies die Aufgabe des LKA Nordrhein-Westfalen gewesen. Um jedoch die mögliche Enttarnung eines Informanten zu verhindern, habe Maaßen dies anstelle der eigentlich zuständigen Stelle wahrgenommen.

Mit Amri sei er danach jedoch nicht mehr befasst gewesen. Das BfV hatte zwar einen Informanten in der Fussilet-Moschee, in der auch Amri zeitweilig verkehrte, es habe aber offenbar keinen Kontakt gegeben. Der BfV-Informant hatte auch einen generell auf dort verkehrende Salafisten zielenden Auftrag, Amri selbst sei damals nicht im Visier des Bundesamtes gewesen.

Abschiebung wäre möglich und machbar gewesen

Maaßen erklärte, ihm sei bis heute unverständlich, warum Polizei, Ausländerbehörde und Staatsanwaltschaften 2016 nicht alle Hebel in Bewegung gesetzt hätten, um den späteren Attentäter Anis Amri in seine Heimat abzuschieben. Schließlich war sein Asylantrag abgelehnt worden. Der Tunesier war als islamistischer Gefährder eingestuft worden, mit Sozialbetrug und Drogenhandel aufgefallen.

Am 19. Dezember 2016 kaperte er einen Lastwagen, tötete den Fahrer und raste mit dem Fahrzeug über den Weihnachtsmarkt auf dem Platz an der Gedächtniskirche, wodurch weitere elf Menschen starben und Dutzende verletzt wurden. Nach dem Anschlag gelang ihm die Flucht nach Italien, wo er bei einer Kontrolle von der Polizei erschossen wurde.

(Mit Material der dpa)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion