Militärischer Abschirmdienst
MAD prüft Verbindungen zu rechtsextremer „Identitärer Bewegung“
Eine Kleine Anfrage der Linken-Gruppe im Bundestag erhielt die Antwort, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr gegenwärtig eine mittlere zweistellige Zahl an Personen prüft, die Verbindungen zur „Identitären Bewegung“ haben sollen.

Anhänger der „Identitären Bewegung“ demonstrieren in Berlin.
Foto: Paul Zinken/dpa/dpa
Der Militärische Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr prüft aktuell mehrere Personen, die in Verbindung zur rechtsextremen „Identitären Bewegung“ (IB) stehen sollen. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken-Gruppe im Bundestag hervor, über die das „Handelsblatt“ berichtet.
Es geht um „eine mittlere zweistellige Zahl an Verdachtspersonen“, heißt es in dem Dokument. Nähere Angaben zu den Verdachtspersonen, ob es sich etwa um ehemalige oder aktive Bundeswehrangehörige handelt, wurden nicht gemacht.
Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Hartmann sagte dem „Handelsblatt“, gerade auch in der Bundeswehr müsse eine „Null-Toleranz-Politik“ gelten. „Jeder Extremist in der Truppe ist hier einer zu viel.“ Der Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich verlangte ein entschlossenes Vorgehen gegen „Verfassungsfeinde“.
Gefahr für Sicherheit und Ansehen
„Sie sind nicht nur eine Gefahr für unsere Sicherheit, sondern beschädigen auch das Ansehen von Polizei und Bundeswehr und das Vertrauen in unsere Institutionen.“ Der CDU-Sicherheitspolitiker Roderich Kiesewetter forderte eine rasche und gründliche Aufklärung der Prüffälle. „Wer Teil der Identitären Bewegung ist, kann nicht gleichzeitig unseren Staat in der Bundeswehr verteidigen.“
Die FDP-Politikerin Agnes Strack-Zimmermann kritisierte das zögerliche Vorgehen der Bundeswehr im Fall des AfD-Abgeordneten Hannes Gnauck, dem der Bundestag jüngst die Immunität entzogen hatte. Gnauck ist Bundesvorsitzender der AfD-Jugendorganisation, die teils enge Kontakte zur „Identitären Bewegung“ pflegt.
Es sei „schwer nachzuvollziehen, ja ärgerlich“, dass sich die zuständigen Bundeswehrermittler jetzt erst entschieden hätten, ein formelles Disziplinarverfahren gegen Gnauck einzuleiten, um den Fall dann vor einem Truppendienstgericht zu verhandeln. (dts)
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