Mainzer Gericht beleuchtet erneut CDU-Spendenaffäre

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Wegen Beihilfe zur Untreue wurde Carsten Frigge im Verfahren um die rheinland-pfälzische CDU-Affäre 2013 zu einer Geldstrafe von 30 000 Euro verurteilt. Nun wird in einem Zivilverfahren die Schadenersatzforderung der Union gegen Frigge beleuchtet.Foto: Fredrik von Erichsen/dpa
Epoch Times25. September 2015
Das Landgericht Mainz befasst sich erneut mit der rheinland-pfälzischen CDU-Affäre um illegale Wahlkampffinanzierung. Es beleuchtet heute in einem Zivilverfahren die Schadenersatzforderung der Union in Höhe von 770 000 Euro gegen ihren einstigen Berater Carsten Frigge.

Das Verfahren findet ein halbes Jahr vor der nächsten Landtagswahl statt. In der Affäre ging es um die Bezahlung von Beraterhonoraren im Landtagswahlkampf 2005/2006. Das Landgericht verurteilte 2013 den früheren CDU-Landeschef Christoph Böhr wegen Untreue zu 22 Monaten Haft auf Bewährung, weil er Honorar für Hamburgs Ex-Finanzsenator Frigge (CDU) illegal von der Fraktionskasse abgezweigt hatte. Dieser erhielt wegen Beihilfe zur Untreue eine Geldstrafe von 30 000 Euro.

Die Spendenaffäre hatte die Landes-CDU in eine tiefe Krise gestürzt. Die Bundes-CDU zahlte 2011 fast 1,2 Millionen Euro Strafe an den Bundestag und forderte das Geld von der Landes-CDU zurück. Diese verlangt daher von Frigge Schadenersatz.

(dpa)

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