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Waffenbesitz

Mann in Rheinland-Pfalz darf erlaubnisfreie Waffen trotz Unzuverlässigkeit behalten

Ein Mann aus Rheinland-Pfalz wehrte sich vor Gericht gegen ein zuvor wegen Unzuverlässigkeit erteiltes Waffenverbot. Das Verwaltungsgericht gab ihm recht: Solange er keinen Waffenschein für die Waffen benötigt, darf er diese behalten.

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Waffen, für die der Mann einen Waffenschein benötigt, darf er nicht besitzen.

Foto: Oliver Killig/dpa

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Ein Mann aus Rheinland-Pfalz darf erlaubnisfreie Waffen behalten, obwohl er bei den Behörden als unzuverlässig gilt. Seine Klage gegen ein umfassendes Waffenverbot war teilweise erfolgreich, wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Montag mitteilte. Das betrifft aber nicht jene Waffen, für die er einen Waffenschein benötigt hätte. (Az.: 1 K 115/24.KO)
2020 wurden bei dem Mann mehrere Waffen gefunden, für die er einen Waffenschein benötigt hätte. Eine der Waffen lag geladen auf dem Sofa. Im folgenden Jahr verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer Geldstrafe, seine Waffen wurden eingezogen. 2023 erließ der Landkreis das umfassende Waffenverbot, weil sich der Mann als unzuverlässig erwiesen habe.

Besitz von erlaubnisfreien Waffen erlaubt

Dagegen wehrte sich der Mann nun vor Gericht und hatte teilweise Erfolg. Erlaubnisfreie Waffen dürfe er weiterhin besitzen, urteilten die Richter. Demnach gab es keinen Hinweis auf den Besitz erlaubnisfreier Waffen und auch keine konkrete Gefährdung anderer Menschen.
Damit, dass er die Verstöße vor Gericht eingeräumt habe, in geordneten Verhältnissen lebe und nicht aggressiv sei, habe sich der Landkreis nicht auseinandergesetzt.
Dennoch darf der Mann keine Waffen besitzen, für die er eine entsprechende Erlaubnis braucht. In diesem Bereich ging der Landkreis laut Gericht zu Recht von einer Unzuverlässigkeit aus. Denn der Mann habe die Vorgaben zur Aufbewahrung völlig missachtet. (afp)

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