Meck-Pomm: Gesundheitsämter können Impfpflicht nicht kontrollieren

Die sowieso schon überlasteten Kommunen stehen angesichts der berufsbezogenen Impfpflicht vor einer großen Herausforderung. Da kocht die Debatte schon einmal hoch.
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Eine junge Chirurgin. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times26. Januar 2022

Die bevorstehende Impfpflicht für Medizin- und Pflegepersonal erhitzt angesichts überlasteter Gesundheitsämter die Gemüter. Aussagen seitens des Landkreises Vorpommern-Greifswalds, die Regelungen nicht durchsetzen zu können, haben für reichlich Aufmerksamkeit gesorgt.

Am Mittwoch erklärte der Landkreis, man habe nie angekündigt, diese „nicht umsetzen zu wollen“. Dies sei rechtlich auch gar nicht möglich. „Einen Alleingang des Kreises wird es nicht geben.“ Der Kreis habe ausschließlich auf Probleme bei der Umsetzung verwiesen.

Am Dienstag hatte Sprecher Achim Froitzheim mit Blick auf Belastungen des Gesundheitsamtes und von Teilen der Verwaltung erklärt, „die Kontrolle und Durchsetzung dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht können wir deshalb nicht erfüllen“.

Mit den Bedenken steht der Landkreis bei Weitem nicht allein da, wie mittlerweile deutlich wird. Die Städte und Kreise im Nordosten hatten in Schreiben an die Landesregierung erklärt, dass die Aufgaben im Zusammenhang mit den Regelungen „im vorgegebenen Umfang und zum vorgesehenen Zeitpunkt definitiv nicht leistbar sind“.

Demnach kommen umfangreiche Aufgaben auf die Gesundheitsämter zu: Erfassung und Verwaltung von Datensätzen, Aussprache von Tätigkeits- beziehungsweise Betretungsverboten, Durchführung von Bußgeldverfahren gegenüber den Betreibern der Einrichtungen sowie die Überprüfung der Impfbefreiungen.

So einfach geht es nicht

Auch aus dem Südwesten heißt es: So einfach geht es nicht. Die Kontrolle der Impfpflicht stelle die seit Monaten extrem belasteten Gesundheitsämter vor weitere große Herausforderungen, teilte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Baden-Württemberg, Alexis von Komorowski, in Stuttgart auf Anfrage mit. Sie verlange in jedem Einzelfall eine Ermessensentscheidung mit einer Anhörung der Betroffenen sowie die ärztliche Prüfung der in der Sache vorgelegten Atteste.

Mitte Dezember war die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht beschlossen worden: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder von Corona genesen sind.

„Hilferuf“

Das Schweriner Gesundheitsministerium zeigt Verständnis für die Ämter. „Wir wissen, dass die Kommunen und hier insbesondere die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte sehr belastet sind“, erklärte Ministerin Stefanie Drese (SPD). Das Land unterstütze die Kommunen bei der Umsetzung. Die Aussagen Froitzheims wertet das Ministerium nach Aussage von Sprecher Alexander Kujat als Hilferuf. Ein Rechtsbruch wäre die Aussage gewesen „Wir werden’s nicht umsetzen“.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, warnte angesichts der Diskussion zur Vorsicht bei der Debatte über eine allgemeine Impfpflicht. „Wenn wir organisatorisch schon nicht in der Lage sind, die Impfpflicht in den medizinischen Bereichen zu realisieren, wie soll das dann erst bei einer allgemeinen Impfpflicht gelingen?“

Er appellierte an die Bundestagsabgeordneten, Warnungen der Praxis ernstzunehmen und die Sache „vom Ende her zu denken“. Es dürfe keine „Basta-Politik“ geben. (dpa/red)



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