Mecklenburg-Vorpommern plant neues Unigesetz: Wer abschreibt, muss mit 10.000 Euro Strafe rechnen

Mecklenburg-Vorpommern will künftig härter gegen Plagiate vorgehen. Am Mittwoch soll ein entsprechender Gesetzesantrag diskutiert werden.
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Studentin.Foto: istock
Epoch Times12. September 2019

Wer künftig in Mecklenburg-Vorpommern bei anderen wissenschaftlichen Veröffentlichungen abschreibt, ohne das kenntlich zu machen, riskiert ein saftiges Strafgeld.

Bis zu 10.000 Euro Bußgeld soll es künftig kosten, wenn Studenten oder Doktoranden beim Anfertigen einer wissenschaftlichen Arbeit gegen die wissenschaftliche Redlichkeit verstoßen, so heißt es in einem Bericht der „Tag24“.

Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Landesregierung soll am Mittwochmorgen bei einer Anhörung zur Debatte gestellt werden. Bislang beschränken sich Strafen für Wissenschaftsbetrug auf das Wiederholen der Prüfung, eines „nicht bestanden“, im schlimmsten Fall droht die Exmatrikulation.

Ein Betrug zähle demnach als Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Dazu gehörten vorsätzlich oder grob fahrlässig gemacht Angaben und die Verletzung des geistigen Eigentums.

Der Vorwurf der Plagiate taucht immer wieder in den Medien auf. Als Plagiat zählt, wenn der Verfasser einer wissenschaftlichen Arbeit längere Textpassagen oder Ideen einer fremden wissenschaftlichen Arbeit übernommen hat, ohne das unter Angabe der Quelle zu kennzeichnen.

Das Zitieren anderer wissenschaftlichen Texte ist durchaus erwünscht, nicht aber das kopieren. Dies zählt als Verletzung des geistigen Eigentums. (nh)



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