Mehr Abschiebungen, weniger Schwarzarbeit und der Stopp des Volkszählungsgesetzes

Am Freitag fand die letzte Sitzung des Bundesrats vor der Sommerpause statt. Es gab dabei einige Beschlüsse.
Titelbild
Foto: Julian Stratenschulte/Symbol/dpa
Epoch Times28. Juni 2019

Auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat zahlreiche Projekte der „Groko“ abgesegnet – darunter das Migrationspaket.

Asylbewerber:

Abschiebekandidaten sollen in regulären Haftanstalten untergebracht werden können, die Voraussetzungen für den Ausreisegewahrsam werden gelockert. Eingeführt wird der neue Status einer „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“. Asylbewerber bekommen zudem weniger Geld: Der Leistungssatz für Alleinstehende sinkt um zehn Euro auf 344 Euro.

Fachkräfte:

Künftig wird grundsätzlich auf die Vorrangprüfung verzichtet, die Bundesbürgern und EU-Ausländern Priorität bei der Besetzung einer offenen Stelle einräumt. Ausländische Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung sollen für sechs Monate nach Deutschland kommen können, um sich hier einen Job zu suchen. Voraussetzung sind ausreichende Deutschkenntnisse. Der Lebensunterhalt muss gesichert sein, Sozialleistungen können sie nicht beziehen.

Geduldete Ausländer, die gut integriert sind und ausreichend deutsch sprechen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine 30-monatige Beschäftigungsduldung erhalten.

Volkszählung:

Das Gesetz zu der für 2021 geplanten Volkszählung hat der Bundesrat vorerst gestoppt. Die Länderkammer rief den Vermittlungsausschuss an. Die Länder fordern, dass sich der Bund an den Kosten beteiligt. Konkret verlangen sie vom Bund 415 Millionen Euro für die Erhebung von Daten.

Schwarzarbeit:

Die Behörden in Deutschland sollen künftig besser gegen illegale Beschäftigung vorgehen können. Dafür wird die Prüftätigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ausgeweitet. Konkret soll die FKS in Zukunft bereits bei der Anbahnung und nicht erst beim Vollzug von illegaler Beschäftigung tätig werden – etwa direkt an den sogenannten Tagelöhnerbörsen. Das zuständige Personal soll erheblich aufgestockt werden.

Missbrauch beim Kindergeld:

Die Familienkassen werden ermächtigt, schon bei dem Verdacht auf Betrug die Zahlung des Kindergelds einzustellen – etwa bei gefälschten Dokumenten oder Scheinarbeitsverträgen. Außerdem besteht für neu zugezogene EU-Bürger in den ersten drei Monaten künftig nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn sie Einkünfte nachweisen.

Arzneimittelsicherheit:

Zur Bekämpfung des Handels mit gefälschten Medikamenten soll der Bund mehr Kompetenzen für Rückrufe erhalten. Wenn wegen des Rückrufs eines Medikaments ein neues Arzneimittel verordnet werden muss, sollen die gesetzlich Versicherten der Neuregelung zufolge nicht erneut eine Zuzahlung leisten müssen. Dies war bisher nur auf dem Weg der Kulanz möglich und wird jetzt gesetzlich festgeschrieben. Apotheken erhalten für die Herstellung von Medikamenten Festpreise. Außerdem enthält das Paket auch einen Fahrplan zur Einführung des digitalen Rezeptes.

Steuerliche Förderung des Wohnungsbaus:

Private Investoren können befristet für vier Jahre fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen – zusätzlich zur bereits geltenden linearen Sonderabschreibung über zwei Prozent. Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Die Wohnungen müssen dauerhaft vermietet sein, für Ferienwohnungen gilt die Förderung nicht.

Ausbildungsgeld:

Die Zuschüsse gelten für Personen, die eine Ausbildung absolvieren, aber nicht mehr zu Hause wohnen. Sie werden an die neuen Bafög-Sätze angepasst. Menschen in Werkstätten für Behinderte erhalten ebenfalls mehr Geld.

Wölfe:

Die zusätzliche Belastung, die Weidetierhaltern durch den notwendigen Herdenschutz vor Angriffen durch Wölfe entsteht, erfordert nach Ansicht des Bundesrats eine finanzielle Kompensation durch den Bund. In einer beschlossenen Entschließung spricht sich die Länderkammer dafür aus, dass Weidetierhalter baldmöglichst eine Förderung von 30 Euro je Mutterschaf oder Ziege erhalten sollen. Finanziert werden solle das ausschließlich aus EU-Mitteln.

Tierwohllabel:

Niedersachsen fordert ein verpflichtendes Tierwohllabel. Eine erstmals beratene Bundesratsinitiative sieht vor, die Bundesregierung aufzufordern, ein solches Label möglichst bald einzuführen. Vorgesehen ist eine Vollkennzeichnung, die sowohl Tierwohlkriterien als auch die Herkunft von Fleisch und -Wurstwaren umfasst. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion