Mehr als 60 Euro Kontogebühren im Jahr: Stiftung Warentest beklagt teils „absurde“ Bankgebühren

Banken und Sparkassen verlangen von ihren Kunden nach Einschätzung der Stiftung Warentest teils "absurde" Gebühren für die Kontoführung. Weil sich Strafzinsen bei Privatkunden schwer durchsetzen ließen, werde mit viel Kreativität dort kassiert, wo es leicht gehe: beim Girokonto.
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Bankenviertel in Frankfurt.Foto: AMELIE QUERFURTH/AFP/Getty Images
Epoch Times22. August 2017

Wer für sein Girokonto mehr als 60 Euro Gebühren im Jahr zahlt, sollte nach Ansicht der Stiftung Warentest zu einem günstigeren Konto wechseln. Die Verbraucherexperten haben für die September-Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“ 231 Gehalts- und Girokonten von 104 Banken geprüft, wie die Stiftung am Dienstag vorab mitteilte. Dabei fanden sie noch 23 Kontomodelle, die komplett kostenfrei sind.

Derzeit sind neun Direktbanken sowie 14 überregionale und regionale Filialbanken noch kostenfrei. Viele andere Banken entwickeln hingegen eine große Kreativität, um sich neue Gebühren auszudenken. So ist beispielsweise für Kunden der Frankfurter Volksbank, die ein Konto mit Einzelabrechnung haben, das Geldabheben nur während der Geschäftszeiten der Filiale kostenfrei.

Das ist nach Angaben von „Finanztest“ zulässig, „aber alles andere als kundenfreundlich“. Erst kürzlich hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch Gebühren für eine SMS mit einer TAN berechnet werden dürfen. Das ist aber nur dann zulässig, wenn der Kunde mit dieser SMS-TAN anschließend einen Zahlungsauftrag erfolgreich durchführt.

Ein Kontenwechsel ist nach Einschätzung der Experten relativ einfach, sollte aber gut durchdacht sein. Zunächst sollten Kunden bei ihrer Bank nachfragen, ob es ein Kontomodell gibt, das günstiger ist als das bisherige. Die Nutzung von Kontoauszugsdruckern, Geldautomaten und Selbstbedienungsterminals kann ebenfalls zur Ersparnis beitragen.

Seit September 2016 müssen die alte und die neue Bank beim Kontowechsel zusammenarbeiten. Die bisherige Bank muss eine Übersicht aller Buchungen der vergangenen 13 Monate liefern, die künftige Bank soll alle Zahlungspartner von der neuen Kontoverbindung schriftlich informieren. Beide Banken haften für Schäden, die aus einem fehlgeschlagenen Kontowechsel entstehen. (afp)



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