Mehr Macht gefordert: Brief von Verfassungsschutz-Präsident Maaßen sorgt für Streit

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz hat mit einem Brief für Unruhe im deutschen Inlandsgeheimdienst gesorgt. Er will offenbar mehr Macht für sein Amt.
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Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Foto: Michael Kappeler/dpa
Epoch Times20. Januar 2018

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, hat mit einem dreiseitigen Brief für Unruhe im deutschen Inlandsgeheimdienst gesorgt. Das berichtet die „Welt am Sonntag“.

In seinem Schreiben an alle Leiter der 16 Verfassungsschutzbehörden fordert Maaßen demnach mehr Macht für sein Amt.

So solle das BfV ein länderübergreifendes Direktionsrecht in besonderen Lagen erhalten, sich der Einsatz aller Ressourcen künftig nach einer bundesweiten Schwerpunktsetzung richten, und weitere Zentralisierungen sollten ins Auge gefasst werden, heißt es laut Zeitung in dem Papier vom 20. Dezember 2017.

Der Vorstoß löste bei mehreren Geheimdienstchefs in den Ländern teils scharfe Kritik aus. Der Leiter des Berliner Verfassungsschutzes, Bernd Palenda, warf Maaßen vor, „eine Unterordnung der Landesbehörden unter den Bund“ anzustreben. Verfassungsschutz sei in erster Linie Ländersache, schrieb Palenda in seiner Entgegnung, wie die Zeitung berichtet.

Ein weiterer Behördenleiter, der nicht genannt werden will, sagte der Zeitung, dass eine Debatte über Ressourcen zwar überfällig sei, aber der Verfassungsschutz nicht „zu einer Art Hilfspolizei“ werden dürfe, wie Maaßen das anstrebe. In den einzelnen Ländern gebe es ganz unterschiedliche verfassungsfeindliche Strömungen, weshalb er eine bundesweite Schwerpunktsetzung ablehne, sagte der Nachrichtendienstler.

Thüringens Verfassungsschutz-Chef Stephan Kramer forderte in einem weiteren Brief an den BfV-Präsidenten eine Sondertagung aller Behördenchefs zu dem Thema. Er kritisierte in der „Welt am Sonntag“ die Arbeitsweise des Bundesamtes: „Es soll den Verfassungsschutzverbund bei länderübergreifenden Vorfällen koordinieren. So steht es im Gesetz. Doch diesem Anspruch wird es bisher nicht gerecht.“ (dts)



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