Mein Terrorist, dein Terrorist – Politischer Streit um Sami A. – Abschiebung oder illegale Migration, was untergräbt den Rechtsstaat wirklich?

Nun hat ihn Tunesien und rückt ihn nicht mehr heraus, denn dort wurde er gesucht, wegen Terrorverdacht. Will Deutschland den tunesischen Staatsbürger Sami A. nun aus Tunesien entführen? Der Fall des abgeschobenen Islamisten einmal mehr, in welch politisch verursachtem, juristischem Dilemma Deutschland steckt.
Titelbild
Sami A. aus Bochum (li.) gilt als ehemaliger Leibwächter von Terror-Fürst Osama bin Laden (re.). Er selbst bestreitet das.Foto: Screenshot Youtube
Von 19. Juli 2018

Sami A. wurde am Freitagmorgen, 13. Juli 2018, aus Deutschland in seine Heimat Tunesien abgeschoben. Die Charter-Maschine war gegen 7.00 Uhr auf dem Flughafen Düsseldorf gestartet.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte zwar das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge am Morgen über ein Abschiebeverbot für den Ex-Leibwächter des Top-Terroristen Osama bin Laden informiert, aber das Fax mit der Entscheidung vom Abend zuvor war am Freitagmorgen erst um 8.27 Uhr beim BAMF eingetroffen. Zu diesem Zeitpunkt flog Sami A. aber bereits in Richtung Heimat.

Damit begann ein politisches und juristisches Hickhack um die Rechtmäßigkeit der Abschiebung und die Rechte des Tunesiers.

Der harmlose Sami A.?

Er soll einst Mitglied der Leibwächtergarde des Top-Terroristen Osama bin Laden gewesen sein und in Afghanistan an einer Ausbildung in einem Terrorcamp teilgenommen haben. Zudem soll Sami A. Kontakte zu Drahtziehern der Anschläge vom 11. September 2001 auf das World Trade Center in New York gehabt haben. 2009 soll er sogar von einem BKA-Mann mit einem mutmaßlichen Al-Kaida-Terroristen im Auto erwischt worden sein, schreibt „Focus“.

Ende Juni 2018 wurde Sami A. festgenommen und in ein Abschiebegefängnis gebracht, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ein bestehendes Abschiebeverbot aufgehoben hatte.

In Bochum lebte der Tunesier, der von einem Gericht als „akut gefährlich“ eingestuft wurde mit Frau und Kindern jahrelang von der deutschen Sozialhilfe. In Bochum trat er auch als radikaler Prediger auf. Laut dem Schweizerischen „Tagesanzeiger“ versuchte er junge Muslime für den sogenannten Heiligen Krieg zu rekrutieren. 2012 berichtete die „WAZ“, dass es nicht dem Verfassungsschutz, sondern einer 61-jährigen Frau aus der Nachbarschaft zu verdanken war, dass die geheime Moschee in einem ehemaligen Nagelstudio in der Eugenstraße in Bochum aufflog. Hinter verhangenen Fenstern sollen sich hier zu dieser Zeit bis zu 60 gläubige Muslime getroffen haben.

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NRW will ihn nicht, Bochum will ihn nicht

Dabei gab es einen gültigen Gerichtsbescheid, dass Sami A. „vollziehbar ausreisepflichtig“ war und auf den sich auch der stellvertretende Ministerpräsident von NRW, Joachim Stamp (FDP) beruft, der zugleich Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration ist. Wie die „Zeit“ schreibt, sei die Feststellung, dass Sami A. ausreisepflichtig ist, das Eine, das Andere sei jedoch die Entscheidung, ob dem Vollzug der Ausreise Hindernisse entgegenstünden.

Wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet, haben die Richter nun entschieden, dass der mutmaßliche Ex-Leibwächter des langjährigen Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden auf Kosten der Ausländerbehörde Bochum wieder nach Deutschland zurückgeholt werden soll, weil ihm in Tunesien Folter drohen könne. Die nordrhein-westfälische Landesregierung in Düsseldorf hat angekündigt, Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen.

Auch die Stadt Bochum hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Rückholung des Gefährders eingelegt. Die Beschwerde ging am Mittwoch beim Oberverwaltungsgericht Münster ein, wie das Gericht mitteilte. Für eine Entscheidung will  man aber erst die Begründung der Stadt abwarten. Bochum hat dafür Zeit bis zum 13. August.

Tunesien hat ihn, behält ihn

Nach der Landung in Tunesien wurde er am vergangenen Freitag den dortigen Behörden übergeben. Der Islamist wurde in Untersuchungshaft überführt und von Anti-Terror-Richtern vernommen. Ein Sprecher der tunesischen Justizbehörde verwies darauf, dass Sami A. seit dem Januar 2018 wegen Terrorverdachts in Tunesien zur Fahndung ausgeschrieben sei.

Wie die „Deutsche Welle“ berichtet, verwies das tunesische Justizministerium auf die Zuständigkeit seines Landes im Fall Sami A und lehnte am Samstag eine Rückführung des Mannes ab, verwies auf die Souveränität Tunesiens.

Er hat nur eine tunesische Staatsangehörigkeit, also sind alleine tunesische Behörden zuständig.“

(Sofiène Sliti, Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Staatsanwaltschaft)

Der Generalsekretär der „Nationalen Instanz für Folter-Prävention“, Mondher Charni, erklärte, dass es vor allem bei Terrorverdächtigen keine Garantie auf einen freien Prozess gäbe. Auch ohne konkrete Beweise für ihre Schuld gebe es Fälle von langen Inhaftierungen von Verdächtigen. Demnach sei Deutschland der bessere ORt für die Ermittlungen gegen Sami A., glaubt Charni.

Die „DW“ sprach zudem mit dem Nordafrika-Experten Merouan Mekouar von der York Universität in Kanada. Dieser erklärte, dass Tunesien auch wegen der starken Abhängigkeit vom westlichen Tourismus „ziemlich empfindlich“ sei, wenn es um internationale Aufmerksamkeit gehe. Wegen der medialen Aufmerksamkeit würde die tunesische Regierung wohl sehr vorsichtig mit Sami A. umgehen. Jedoch: „Es besteht das Risiko, dass der mutmaßliche Leibwächter durch eine harte Vernehmung gehen muss.“, so der Experte.

Sicheres Herkunftsland

Österreich stufte Tunesien im Februar 2016 bereits als sicheres Herkunftsland ein. Deutschland will Tunesien als sicheres Herkunftsland einstufen. Das Land soll in den Jahren seit dem Sturz der Ben-Ali-Diktatur in 2011  große Fortschritte gemacht haben. Es unterzeichnete die internationale Konvention gegen Folter und gründete 2016 eine unabhängige Behörde, die das Folter-Verbot überwachen soll, schreibt die „DW“.

Im Mai erklärte bereits der tunesische Minister für Menschenrechte, Mehdi Ben Gharbia, der „Bild“, dass Tunesien ein demokratischer Staat sei und die Gerichte dort nach Recht und Gesetz handeln würden.

Es gibt viele Beispiele für Rückkehrer nach Tunesien, das weiß auch die deutsche Regierung. Wer das Gesetz gebrochen hat, dem wird hier der Prozess gemacht.“

(Mehdi Ben Gharbia, Minister für Menschenrechte, Tunesien)

Dies gelte für alle in Tunesien, so der Minister.

Im NRW-Rechtsausschuss am Freitag

Am Freitag, 20. Juli, wird sich der Rechtsausschuss des Landtags in Nordrhein-Westfalen mit dem Fall des Tunesiers Sami A. beschäftigen.

Die Opposition aus SPD und Grünen hält sich momentan noch zurück, will erst den Ausgang der Beschwerde der Stadt Bochum abwarten. Aus der SPD-Spitze hieß es gegenüber der „WAZ“:

Für einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ist es noch zu früh. Aber grundsätzlich muss auch darüber nachgedacht werden.“

(Lisa Kapteinat, SPD-Fraktionsvize)

Kritik an Seehofer

Wird versucht, dem wegen seiner härteren Gangart gegenüber kriminellen Asylbewerbern in bestimmten Kreisen unbequem gewordenen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mit dem Fall der Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. abzusägen?

Seehofer selbst betont, keinen Einfluss auf die juristisch umstrittene Abschiebung des Tunesiers genommen zu haben. Der Fall sei ihm „politisch“ wichtig, sagte Seehofer am Mittwoch in Berlin.

Operativ habe ich nie einen Einfluss auf eine Behörde genommen.“

(Horst Seehofer, Bundesinnenminister, CSU)

Gleichzeitig machte der Bundesinnenminister deutlich, dass er die Haltung der nordrhein-westfälischen Landesregierung in dem Fall unterstütze und teilt deren Auffassung, „dass das Land nach Recht und Gesetz entschieden“ habe, so Seehofer.

Untergrabung des Rechtsstaats?

Während der NRW-Integrationsminister Stamp (FDP) also die Abschiebung des Islamisten als rechtskonform verteidigt, da der Gerichtsbeschluss zum Zeitpunkt derselben noch nicht vorlag, hält FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki es für einen „Fake“, dass die Behörden nichts vom Gerichtsbeschluss gewusst hätten. Er warnte vor einer Untergrabung des Rechtsstaats, hieß es beim „MDR“.

Laut „FAZ“ meinte jedoch der Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann:

Wir brauchen mehr Politiker, die den Rechtsstaat tatsächlich durchsetzen und weniger, die darüber reden.“

(Marco Buschmann, FDP)

Integrationsminister Stamp habe „schlicht seine Pflicht getan“, im Rahmen von Recht und Gesetz gehandelt sowie einen Gefährder abgeschoben.

Der AfD-Fraktionschef im Bundestag, Alexander Gauland, fragte am Mittwoch in Berlin, ob Wolfgang Kubicki „die Verhältnismäßigkeiten in Deutschland“ völlig aus den Augen verloren habe.

Seit Jahren erodiert der Rechtsstaat durch millionenfache illegale Einwanderung und jetzt beklagen führende Politiker im Fall Sami A. – allen voran Wolfgang Kubicki -, dass die Abschiebung eines extremen Gefährders nicht nach Recht und Gesetz erfolgt sei.“

(Alexander Gauland, AfD-Fraktion im Bundestag)

Es sei zudem „mehr als grotesk“, von jedem Drittstaat nun eine Nicht-Folter-Garantie zu fordern, bevor abgeschoben werden kann.

Wegen dieser Begründung sei auch der Terrorist Anis Amri mehrfach nicht nach Tunesien abgeschoben worden.

Es muss sich die Erkenntnis durchsetzen, dass es für unsere innere Sicherheit wichtiger ist, Gefährder in ihre Heimatländer abzuschieben, als endlos auf politische Kategorisierungen zu warten.“

(Alexander Gauland, AfD)

Der Tunesier Sami A. selbst sprach von einer „Entführung“ aus Deutschland. Er sei um drei Uhr früh einfach mitgenommen worden. Dies geht auf einen Bericht der „Bild“ zurück, die nach eigenen Angaben mit dem Anwalt des Tunesiers gesprochen hatte.

 

 

 



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