Meldepflicht für Hass-Postings im Internet kommt – Länder sehen personelle Schwierigkeiten

Die Bundesministerien für Justiz und Inneres haben sich auf eine Meldepflicht für soziale Netzwerke bei Hass-Postings im Internet geeinigt. Die Länder sehen darin in erster Linie personelle Herausforderungen.
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Symbolbild.Foto: istock
Epoch Times6. Dezember 2019

Die Bundesministerien für Justiz und Inneres haben sich einem Bericht zufolge auf eine Meldepflicht für soziale Netzwerke bei Hass-Postings im Internet verständigt.

Die Anbieter müssten künftig Hakenkreuz-Postings, Morddrohungen, volksverhetzende Inhalte und anderes an das Bundeskriminalamt melden, berichtete der „Spiegel“ am Freitag unter Berufung auf einen in beiden Ministerien abgestimmten Gesetzentwurf. Das Löschen der Beiträge allein reiche nicht mehr aus.

Ermittlung von anonymen Hetzern

Die Plattformbetreiber müssen demnach zudem an das BKA solche Daten weitergeben, die es ermöglichen, anonyme Hetzer zu ermitteln: die IP-Adresse und Portnummer. Soziale Netzwerke, die ihre Meldepflicht systematisch vernachlässigen, sollten mit einem Bußgeld bestraft werden.

Anders als zunächst erwogen sollten die Anbieter allerdings keine bloßen Beleidigungen an das BKA melden müssen, schreibt der „Spiegel“ weiter.

Damit bleibe es dabei, dass solche Beiträge nur verfolgt werden, wenn die Betroffenen selbst Anzeige erstatten. Die Bundesregierung rechnet dem Bericht zufolge trotz dieser Einschränkungen mit einer Flut von Meldungen durch Facebook und andere Anbieter.

Auf entsprechende Änderungen im Netzwerkdurchsetzungsgesetz hätten sich Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) geeinigt, schreibt das Magazin.

Länder sehen Personalproblem

Die Bundesregierung hofft laut „Spiegel“ darauf, dass die Länder Schwerpunktstaatsanwaltschaften mit den Anklagen gegen die Hetzer betrauen. Dies stößt bei den Ländern aber auf Bedenken.

„Das erfordert spezialisierte Ermittler“, warnte etwa Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) gegenüber dem Magazin. „Stellen für neues Personal zu beschaffen ist fast immer aufwendiger als neue Gesetze zu beschließen.“

Bisher mussten die Anbieter nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz nur unzulässige Beiträge entfernen, auf die sie hingewiesen wurden, und diese nicht an die Behörden weiterreichen.

Nach eigenen Angaben verzeichnete allein Twitter im ersten Halbjahr rund 470.000 Beschwerden von Nutzern in Deutschland über dubiose Beiträge. Knapp 45.000 Tweets wurden gelöscht oder gesperrt. (afp)

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