Menschen als Ersatzteillager: Gesetzentwurf zur Organspende und die Angehörigen

Auch Angehörige sollen im neuen Organspende-Gesetz kein eigenes Entscheidungsrecht mehr haben. Ein CSU-Abgeordneter kritisiert: "Es ist ethisch nicht hinnehmbar, dass Menschen zu Ersatzteillagern werden, wenn sie psychisch nicht in der Lage sind, sich gegen eine Organspende auszusprechen."
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Auch bei einem Unfall im Straßenverkehr droht das Organspende-Problem.Foto: iStock
Epoch Times31. März 2019

In der Debatte um die Organspende sieht ein neuer Gesetzentwurf neben der Neuregelung der Widerspruchslösung auch das Ende des Entscheidungsrechts von Angehörigen vor. Eine Gruppe von zehn Bundestagsabgeordneten von CDU, CSU, SPD und Linke will, dass Angehörige kein eigenes Entscheidungsrecht mehr haben, berichtete die „Bild am Sonntag“. Allerdings bleibt die Zukunft der Organspende umstritten – so lehnte der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger die Widerspruchslösung ab.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will eine Widerspruchslösung, derzufolge jeder als potenzieller Organspender behandelt wird, der nicht selbst oder dessen Angehörige nicht ausdrücklich widersprechen.

Angehörige sollen nicht entscheiden dürfen

Zu den zehn Initiatoren des neuen Gesetzentwurfs zählen laut „BamS“ mit Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU), SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach und den Abgeordneten Claudia Schmidtke (CDU) und Sabine Dittmar (SPD) vier Mediziner. Auch Spahn selbst sowie Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) gehören demnach zu den Unterzeichnern.

Vorgeschlagen werde ein zweistufiges Verfahren. Wenn der Arzt den Hirntod feststellt, soll er bei einem vom Gesundheitsministerium neu einzurichtenden Register nachfragen, ob der Patient der Organspende widersprochen hat. Wenn nicht, gelte er erst einmal als Spender. Danach müsse der Arzt nur noch den nächsten Angehörigen fragen, ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein zu Lebzeiten erklärter Wille des Patienten bekannt sei. Sei das nicht der Fall, sei der Patient automatisch Organspender.

Bei Kindern und Jugendlichen soll die Organspende nur zulässig sein, wenn der nächste Angehörige zugestimmt hat. Allerdings müsse selbst da die Mutter oder der Vater „einen mutmaßlichen Willen des möglichen Organspenders beachten“.

CSU-Abgeordneter: Die Menschen werden zu Ersatzteillagern

Bundestagsvizepräsident Oppermann sagte der Zeitung, „die Bereitschaft zur Organspende kann der Staat nicht erzwingen. Aber er kann verlangen, dass sich alle aktiv dafür oder dagegen entscheiden.“ Seiner Meinung nach sei das Recht auf Leben bei sorgfältiger Abwägung stärker zu gewichten als das Recht auf Schweigen.

Allerdings werden die Pläne zur Organspende auch in der Regierungskoalition kontrovers diskutiert. Der CSU-Abgeordnete Pilsinger, der selbst Arzt ist,  sagte der „Augsburger Allgemeinen“ vom Samstag, die Widerspruchslösung sei „fachlich und ethisch bedenklich“.

Es ist ethisch nicht hinnehmbar, dass Menschen zu Ersatzteillagern werden, wenn sie psychisch nicht in der Lage sind, sich gegen eine Organspende auszusprechen.“

Das Parlament hatte kürzlich ein Gesetz beschlossen, mit dem die Chancen auf ein Spenderorgan für die vielen Patienten auf der Warteliste steigen sollen. Nicht darin enthalten ist die Widerspruchslösung. Über eine solche mögliche Neuregelung soll erst später entschieden werden.

Gegner der Widerspruchslösung

Untersuchungen der Universität Kiel hätten gezeigt, dass die niedrigen Organspende-Zahlen bisher vor allem auf organisatorische Mängel in den Kliniken zurückzuführen seien, betonte Pilsinger, der die Widerspruchslösung ablehnt. Dazu zählten zu wenig Neurologen zur Feststellung des Hirntodes und zu wenig Personal für Organentnahmen.

Er verwies außerdem auf eine Untersuchung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, wonach in anderen europäischen Ländern die Zahl der Organentnahmen nach Einführung der Widerspruchslösung nicht gestiegen sei.

Der CSU-Abgeordnete, der gemeinsam mit Grünen-Chefin Annalena Baerbock im Bundestag einen alternativen Gruppenantrag initiiert hat, spricht sich dafür aus, dass jeder regelmäßig verbindlich befragt wird, ob er zur Organspende bereit ist oder nicht. Das könnte beispielsweise bei der Verlängerung des Personalausweises oder bei ärztlichen Untersuchungen geschehen: „Bei unserer Lösung dürfen sich die Menschen selbst entscheiden.“ (afp)



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