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42 Empfehlungen an Bund, Länder und Kommunen

Kritik an Migrationspolitik – Menschenrechtsbericht vorgestellt

Das Deutsche Institut für Menschenrechte warnt vor einer Verschärfung der deutschen Migrationspolitik. Im jüngsten Menschenrechtsbericht fordern die Autoren eine Rückkehr zu menschenwürdigen Standards und den Folgen einer Politik der Abschreckung.

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Vorstellung 9. Menschenrechtsbericht am 9. Dezember 2024

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) kritisiert die jüngsten Entwicklungen in der deutschen Migrationspolitik. Im 9. Menschenrechtsbericht, den das Institut am Montag in Berlin vorgestellt hat, beklagt das DIMR unter anderem „einschneidende Verschärfungen“ im Migrationsrecht sowie eine Politik, „die auf Abwehr und Abschreckung von Schutzsuchenden setzt“.
DIMR-Direktorin Beate Rudolf sagte, dass es ihr große Sorgen bereite, dass „Politiker demokratischer Parteien vorschlagen, das Grundrecht auf Asyl abzuschaffen, oder dass sie das menschenwürdige Existenzminimum infrage stellen“.
Viele Menschen würden denken, das betreffe sie nicht – aber das sei falsch. „Wenn heute das Existenzminimum von Schutzsuchenden abgesenkt wird, kann es morgen andere treffen.“

Bezahlkarte gibt Raum für Schikanen

„Menschenrechte gelten entweder für alle oder für niemanden“, so die Institutsdirektorin. „Schon die Debatte über die Abschaffung oder das Aushöhlen einzelner Grundrechte unterminiert die Grundlage unserer Verfassungsordnung.“ Sie erwarte, „dass alle demokratischen Parteien im Wahlkampf ohne Abstriche zu allen Grundrechten stehen“.
Die Bezahlkarte für Asylsuchende beispielsweise biete viel Raum, um Menschen zu schikanieren. Gleichzeitig sei nicht belegt, dass wegen der Karte weniger Menschen nach Deutschland kämen.
Das Institut empfiehlt Bund und Ländern, wissenschaftliche Untersuchungen zu Wirkung und Folgen der Bezahlkarte in Auftrag zu geben.

Keine Asylverfahren in Drittstaaten auslagern

Zudem spricht sich das Institut gegen eine Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten aus: „Ausgelagerte Asylverfahren können in der Praxis nicht menschenrechtskonform gestaltet werden – sie werden immer mit Menschenrechtsverletzungen von Schutzsuchenden einhergehen“, sagte Rudolf.
Insgesamt umfasst der Menschenrechtsbericht 42 Empfehlungen an Bund, Länder und Kommunen. Das Institut bewertet darin politische und gesetzgeberische Entwicklungen, die vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 in Deutschland menschenrechtlich besonders relevant waren.
Dazu zählen demnach neben Verschärfungen im Migrationsrecht die Themen Wohnungslosigkeit, Exklusion von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsmarkt, ausbeuterische Arbeitsbedingungen von Wanderarbeitnehmern und Entwicklungen beim Thema menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen. (dts/red)

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