Menschenrechtsgerichtshof weist AfD-Klage im Streit mit Verfassungsschutz zurück

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Klage der AfD im Rechtsstreit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz als unzulässig abgewiesen. Die Partei habe die nationalen Rechtsmittel nicht ausgeschöpft, entschied der EGMR.
Titelbild
AfD-Wahlplakat. Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times4. Juli 2019

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Klage der AfD im Rechtsstreit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz als unzulässig abgewiesen. Die Partei habe die nationalen Rechtsmittel nicht ausgeschöpft, entschied der EGMR am Donnerstag in Straßburg. Inhaltlich setzte sich das Gericht nicht näher mit dem Fall auseinander. Hintergrund ist der Streit darum, dass der Verfassungsschutz die AfD offiziell als Prüffall bezeichnet hatte.

Das Verwaltungsgericht Köln gab im Februar einem Eilantrag der AfD statt und untersagte dem Bundesamt, die AfD öffentlich so zu bezeichnen. Die Behörde akzeptierte dieses Urteil später und verzichtete auf Rechtsmittel. Die AfD war im Zusammenhang mit dem Streit auch vor den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gezogen, der die Klage aber nun als unbegründet zurückwies. (afp)



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