Merkel und Seehofer erstaunt über den Fall des Islamisten und Wiedereinreisers Sayed M.

Und wieder eine Skandalmeldung in der deutschen Asylpolitik - es geht um die Wiedereinreise bereits abgelehnter Migranten. Bundeskanzlerin Merkel als auch Bundesinnenminister Seehofer zeigen sich erstaunt, dass es sowas gibt. Ist das nicht auch ein Skandal?
Epoch Times22. Juni 2018

Plötzlich scheint es auch bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) angekommen zu sein, dass Menschen erneut als Asylbewerber nach Deutschland kommen bei denen ein offizielles Wiedereinreiseverbot besteht. Und diese Asylbewerber werden nicht abgewiesen. So berichtete die „Bild“-Zeitung kürzlich vom Fall des Islamisten Sayed M.

Sowohl Seehofer als auch Merkel erscheinen – ihren Äußerungen im „Bild“-Artikel nach – erstaunt darüber, dass es so was wie den Fall von Sayed M. in Deutschland gibt.

Demnach sagte der Innenminister: „Dass dies (die Zurückweisung, d. Red.) heute nicht der Fall ist, ist mir auch erst im Laufe meiner jungen Amtszeit bekanntgeworden. Ich halte das für unerklärlich!“

Und die Kanzlerin meinte: „Und dass wir bis jetzt, dann, wenn eine Wiedereinreisesperre verfügt wurde (…), dass da diese Wiedereinreise möglich ist, das habe ich erst jetzt bei der vertieften Diskussion überhaupt zur Kenntnis genommen.“

Nach Deutschland kommen 100 illegale Wiedereinreiser monatlich

Beispielhaft für eine unbekannte Zahl von illegalen Einwanderern, die bereits in Deutschland leben, ist der Fall von Sayed M. Im Schnitt reisen, nach Angaben der Bundespolizei, monatlich rund 100 Menschen illegal nach Ablehnung des Asyls wieder ein.

Da die Kanzlerin 2015 verfügte, dass niemand an der Grenze zu Deutschland der ein Asylgesuch stellen will, abgewiesen werden darf, gelangen diese Menschen – unter ihnen Terroristen und Islamisten – in die Bundesrepublik.

Sayed M. gilt als Fundamentalist und Anhänger der Muslimbruderschaft

Vor 2012 reiste Sayed M. nach Deutschland ein. Während er sich in der Bundesrepublik aufhielt, wurden diverse Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet – unter anderem wegen des „Aufenthalts in einem Ausbildungslager des Terrornetzwerks arabischer Mudschaheddin“, so die „Bild“.

Außerdem galt er laut einem Dokument, das im „Bild“-Artikel abgebildet ist, als islamistischer Fundamentalist und Angehöriger der Muslimbruderschaft, sowie als Funktionär der ägyptischen Terrororganisation „Jihad Islami“ und „Altawhid“.

2012 reiste er dann aus Deutschland aus, angeblich nach Ägypten. Daraufhin wurde er mit einer „offiziellen Wiedereinreisesperre bis 2022“ belegt.

Trotz Wiedereinreisesperre lebt Sayed M. in Nordrhein-Westfalen

Im Herbst 2017 reiste Sayed M., obwohl gegen ihn eine Wiedereinreisesperre vorlag, erneut nach Deutschland ein. Er beantragte in der Essener Außenstelle des BAMF am 2. November 2017 Asyl und lebt seitdem in Nordrhein-Westfalen.

Die „Bild“ schreibt, dass Bundesinnenminister Seehofer am Donnerstag erklären ließ, dass die „Praxis der Wiedereinreise trotz Wiedereinreiseverbot, mit sofortiger Wirkung beendet“ werde.

Eine Anfrage der Epoch Times beim Bundesinnenministerium, was die Aussage Seehofers: „Diese Praxis werde mit sofortiger Wirkung beendet“ genau bedeutet, blieb bislang unbeantwortet. (er)



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