Mieter werden künftig monatlich über Heizenergieverbrauch informiert

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Mieter sollen künftig monatlich über ihren Heizenergieverbrauch informiert werden.Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Epoch Times5. November 2021

Verbraucher sollen ihr Heizverhalten besser anpassen können, CO2-Emissionen einsparen und auch ihren Geldbeutel schonen – so das Ziel der neuen Heizkostenverordnung der scheidenden Bundesregierung.

Der Bundesrat stimmte am Freitag zwar zu, verlangte aber, die Regelung schon nach drei statt nach fünf Jahren zu überprüfen. Die Länderkammer sorgt sich nämlich, dass zusätzliche Kosten für Mieterinnen und Mieter entstehen können.

Was steht in der neuen Heizkostenverordnung?

Die Verordnung gilt für Gebäude mit gemeinschaftlich genutzten Heiz- und Warmwasseranlagen – Einfamilienhäuser fallen also in der Regel nicht darunter, auch nicht Wohnungen mit eigenem Heizungssystem wie einer Gasetagenheizung. Zentraler Bestandteil der Verordnung ist, dass Zähler zur Erfassung des Energieverbrauchs künftig aus der Ferne ablesbar sein müssen. Dies gilt für neu installierte Zähler; bestehende Geräte müssen bis Ende 2026 ausgetauscht werden.

Die Heizkostenabrechnung muss künftig einen Vergleich zum Verbrauch im Vormonat und Vorjahresmonat sowie zum Durchschnittsverbrauch enthalten. Zusätzlich müssen auch Informationen zum Brennstoffmix und den erhobenen Steuern, Abgaben und Zöllen geliefert werden.

Sobald die fernablesbaren Zähler installiert sind, sollen Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer, Mieterinnen und Mieter jeden Monat Informationen zu ihrem Verbrauch erhalten. Diese Informationen können per Post, aber auch per E-Mail oder in einer App zur Verfügung gestellt werden. Ziel der Verordnung ist, Verbraucher zu einem „bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie anzuregen“.

Die neu installierten Zähler müssen außerdem in der Lage sein, Daten auch mit Geräten anderer Hersteller auszutauschen. So soll sichergestellt werden, dass ein ausreichender Wettbewerb gegeben ist und die Messdienstunternehmen keine drastischen Preiserhöhungen durchsetzen können.

Wie steht es um den Datenschutz?

Die installierten Zähler müssen Datenschutz und -sicherheit nach dem aktuellen Stand der Technik gewährleisten. Maßgeblich hierfür sind die Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Alternativ können die Zähler auch mit dem sogenannten Smart-Meter-Gateway verbunden werden. Diese Kommunikationseinheit empfängt und speichert die Zählerdaten, bereitet sie für Marktakteure auf und enthält ein entsprechendes Sicherheitsmodul.

Welche Auswirkungen hat die Novelle für Mieter?

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt zwar prinzipiell, dass mit der Novelle der Heizkostenverordnung die Vorgaben der europäischen Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt werden. Gleichzeitig könne die Gesetzesänderung jedoch zu Mehrkosten für Mieter führen, warnt der DMB. Es sei zu befürchten, „dass Mieter für diese Geräte und die Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen mehr bezahlen müssen als sie zusätzlich an Energiekosten einsparen“.

Der Gesetzgeber habe es versäumt, die Kosten der Verbrauchserfassung zu begrenzen. Diese könnten beispielsweise durch hohe Abrechnungskosten und drastische Preiserhöhungen bei den Messdienstunternehmen verursacht werden.

Den Aufwand für neu eingebaute Geräte könnten Vermieter außerdem zum Anlass für Mieterhöhungen wegen Modernisierung nehmen oder unter gewissen Umständen die Anmietungskosten für die Zähler auf die Wohnungsmiete umlegen.

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern keine zusätzlichen Kosten entstehen dürften. Da Zählerstände künftig vor Ort nicht mehr abgelesen werden müssten, gebe es Kostenersparnisse – diese müssten auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugutekommen. Der vzbv fordert zudem eine Absenkung und zeitliche Begrenzung der Modernisierungsumlage. (afp/dl)



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