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Mietschulden-Gesetzentwurf: Mietern soll nicht wegen Corona-Krise gekündigt werden

Das Bundesjustizministerium schlägt vor, dass Mietern in der Corona-Krise wegen Mietschulden nicht gekündigt werden darf. Der Zeitraum ist bis 30. September 2020 angedacht.

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Der Deutsche Mieterbund begrüßt einen Gesetzentwurf der vorsieht, dass in der Corona-Krise wegen Mietrückständen den Menschen nicht gekündigt werden sollte.

Foto: Armin Weigel/dpa/dpa

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Der Deutsche Mieterbund hat den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums begrüßt, wonach Mietern in der Corona-Krise wegen Mietschulden nicht gekündigt werden darf. „Damit folgt das BMJV einem dringenden Appell des Deutschen Mieterbundes“, sagte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten am Sonntag.
„Wichtig ist, dass Mieter Sicherheit haben, ihre Wohnung oder ihre Gewerberäume nicht wegen der Corona-Krise zu verlieren.“
Zur Vermeidung finanzieller Härten müsse die Bundesregierung einen „Sicher-Wohnen-Fonds“ einrichten, forderte Siebenkotten.
Der Gesetzentwurf des Ministeriums sieht vor, dass Mietern, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise ihre Miete im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. September 2020 ganz oder teilweise nicht zahlen können, nicht gekündigt werden darf. Der Mieter soll bis Ende September 2022 Zeit haben, die in diesem Zeitraum nicht gezahlte Miete nachzuzahlen. (dts)

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