Migration: Dublin-Verfahren gilt wieder – auch für Syrier

De Maizière: Das Dublin-Verfahren gilt ab dem 21. Oktober wieder, es erfolgt die normale Einzelfallprüfung mit Rückführung in die Länder, über die sie eingereist sind.
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Sie wusste nichts von der Wiedereinführung der Dublin-Regeln: Angela Merkel und Bundesinnenminister Thomas de Maiziere im Gespräch.Foto: Wolfgang Kumm/dpa
Epoch Times11. November 2015

Das Dublin-Verfahren gilt wieder. Syrische Migranten werden wieder nach dem Dublin-Verfahren in die EU-Länder zurückgeschickt, über die sie eingereist sind.

Aktuell wendet Deutschland das Dublin-Verfahren für alle Herkunftsländer und alle Mitgliedstaaten ausser Griechenland an. «Das gilt auch für syrische Staatsangehörige, seit dem 21. Oktober», bestätigte ein Sprecher den Innenministeriums.

Deutschland hatte im August beschlossen, das Dublin-Verfahren für Syrer vorübergehend auszusetzen. Normalerweise wird bei jedem Asylbewerber zwingend geprüft, ob er zuerst in einem anderen Land europäischen Boden betreten hat. Ist dem so, muss der Betroffene dorthin zurück. Darauf war bei Syrern seit August aus humanitären Gründen offiziell verzichtet worden – und auch, um das Bundesamt zu entlasten.

Die Rückführung von Asylbewerbern in andere europäische Staaten dürfte schwierig werden, da nur wenige der Migranten, die ins Land gekommen sind, in einem anderen EU-Staat registriert wurden sind. Inoffiziell ist von maximal drei Prozent die Rede. (dpa/ks)



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