Migrationspaket im Überblick: Härtere Abschiebungen, Sozialkürzungen und offene Türen für Fachkräfte

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Horst Seehofer.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Epoch Times6. Juni 2019

Nicht weniger als acht Gesetze umfasst das Migrationspaket, auf das sich die große Koalition verständigt hat. Der Großteil davon soll am Freitag durch den Bundestag verabschiedet werden.

Welche Neuregelungen gibt es für Asylbewerber?

Abschiebehaft:

Abschiebekandidaten sollen in regulären Haftanstalten untergebracht werden können, falls die normalerweise für sie vorgesehenen speziellen Einrichtungen nicht vorhanden sind. Die Abschiebe-Kandidaten müssen aber getrennt von Strafgefangenen untergebracht werden.

Die Voraussetzungen für den  Ausreisegewahrsam sind künftig bereits dann gegeben, wenn das festgelegte Ausreisedatum um 30 Tage überschritten ist. Die Behörden bekommen erstmals ein bundesweites Recht, um auf der Suche nach Abzuschiebenden Wohnungen zu betreten.

Identitätstäuscher:

Der Gesetzentwurf sieht den neuen Status einer „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ vor. Ihn soll erhalten, wer seine Abschiebung durch Täuschung der Behörden zu verhindern versucht. Den Betroffenen drohen Wohnsitzauflagen, Arbeitsverbot und sogar Bußgelder.

Ankerzentren:

In den so genannten Ankerzentren sollen Asylbewerber statt bislang sechs künftig bis zu 18 Monate verbleiben. Für Familien gelten sechs Monate.

Länger festgehalten werden sollen Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sowie die so genannten Mitwirkungsverweigerer und Identitätstäuscher.

Sozialleistungen:

Flüchtlinge, denen bereits von einem anderen EU-Staat internationaler Schutz gewährt worden ist, sollen keinen Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland haben, wenn der internationale Schutz fortbesteht. Hilfsbedürftige Ausländer bekommen nur eingeschränkte Hilfen, um den Zeitraum bis zur Ausreise zu überbrücken.

Asylbewerber, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, bekommen weniger Geld: Der Leistungssatz für Alleinstehende sinkt um zehn Euro auf 344 Euro, in Sammelunterkünften gilt ein verminderter Satz von künftig 310 Euro.

Warnung vor Abschiebungen:

Behördenmitarbeiter, die Asylbewerber vor einer Abschiebung warnen, machen sich künftig strafbar. Mitarbeiter von Flüchtlingsgruppen und Journalisten können sich unter Umständen wegen Anstiftung oder Beihilfe strafbar machen.

Wohnsitzauflage:

Anerkannte Asylbewerber können auch weiterhin den Wohnort vorgeschrieben bekommen. Damit soll eine Ghetto-Bildung verhindert werden. Das entsprechende Gesetz wird entfristet.

Förderung von Ausländern:

Bei der Frage der Ausbildungsförderung soll der aufenthaltsrechtliche Status künftig kaum noch eine Rolle spielen. Asylbewerber sollen ungeachtet der Bleibeperspektive an Sprachkursen teilnehmen können.

Staatsbürgerschaftsrecht:

Zur Koalitionseinigung gehört auch eine Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts, die wegen noch ausstehender Anhörungen aber noch nicht am Freitag verabschiedet werden soll.

Demnach soll IS-Kämpfern mit Doppelpass künftig die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden können. Menschen, die in Mehrehe leben, können keinen deutschen Pass bekommen.

Wer die Behörden bei der Einbürgerung über seine wahre Identität täuscht, kann die deutsche Staatsbürgerschaft noch nach zehn statt bisher fünf Jahren entzogen bekommen.

Was legt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz fest?

Wer als ausländische Fachkraft einen Arbeitsplatz vorweisen kann, soll in jedem Beruf arbeiten können, zu dem ihn seine Qualifikation befähigt.

Außerdem wird grundsätzlich auf die Vorrangprüfung verzichtet, die Bundesbürgern und EU-Ausländern Priorität bei der Besetzung einer offenen Stelle einräumt.

Eine Besonderheit gilt für Zuwanderer über 45: Sie müssen ein Gehalt von mindestens 3700 Euro brutto vorweisen, um in Deutschland bleiben zu können.

Damit soll vermieden werden, dass sie später auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Deshalb können sie alternativ auch eine sonstige angemessene Altersversorgung nachweisen.

Ausländische Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung sollen für sechs Monate nach Deutschland kommen können, um sich hier einen Job zu suchen.

Voraussetzung sind ausreichende Deutschkenntnisse. Der Lebensunterhalt muss gesichert sein, Sozialleistungen können sie nicht beziehen.

Geduldete Ausländer, die gut integriert sind und ausreichend deutsch sprechen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine 30-monatige Beschäftigungsduldung erhalten.

Die Regelung gilt für alle vor dem 1. August 2018 nach Deutschland Gekommenen – und zwar bis zum 31. Dezember 2023.  (afp)



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