Migrationspolitik: Ergebnislose Gespräche im Kanzleramt

In der Migrationspolitik haben sich die Koalitionäre verhakt. Bei einem nächtlichen Treffen nähern sich Union und SPD nun wohl bei einigen Projekten an. Ob der Knoten noch vor Ostern platzt?
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Konfrontation: Im Transitzentrum für Asylsuchende in Manching steht eine Sicherheitskraft Flüchtlingen gegenüber.Foto: Stefan Puchner/dpa
Epoch Times4. April 2019

Eine Koalitions-Spitzenrunde um Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat im Streit über stockende Gesetzespläne in der Migrationspolitik Fortschritte, aber noch keinen Durchbruch erzielt.

In Regierungskreisen hieß es nach zweieinhalbstündigen Beratungen am späten Mittwochabend in Berlin, es gebe deutliche Fortschritte beim Gesetz zur geordneten Ausreise von abgelehnten Asylbewerbern und beim Asylbewerber-Leistungsgesetz. Damit sei eine Befassung des Kabinetts mit diesen wichtigen Gesetzen vor Ostern in Reichweite. Es war von einem Arbeitstreffen und „guten Gesprächen“ die Rede.

An dem Treffen im Kanzleramt hatten neben Merkel auch Innenminister Horst Seehofer (CSU), Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz, Arbeitsminister Hubertus Heil und Justizministerin Katarina Barley (alle SPD) sowie Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) teilgenommen.

Keine Klarheit über Seehofers Forderungen

Details und konkrete Ergebnisse der nächtlichen Beratungen wurden zunächst nicht bekannt. Unklar blieb etwa auch, ob CDU und CSU von ihrer Forderung abgerückt sind, erst dann im Bundestag über das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu beraten, wenn die SPD Seehofers Entwurf für mehr Rückführungen zustimmt. Dieser sieht unter anderem erleichterte Voraussetzungen für die Abschiebehaft vor. Damit soll ein „Untertauchen“ von Ausreisepflichtigen kurz vor einer geplanten Abschiebung verhindert werden. In der SPD wurde angesichts dieser Verknüpfung von Erpressung gesprochen.

Außerdem will die Union Ausreisepflichtige, die ihre eigene Abschiebung hintertreiben, sanktionieren. Wer über seine Identität täuscht und an der Beschaffung von Reisedokumenten nicht mitwirkt, soll nach ihren Vorstellungen nur eine Art „Duldung light“ erhalten. Wer diesen Status hat, kann verpflichtet werden, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu leben und darf nicht arbeiten.

Weniger Geld für Asylbewerber

Durch die geplanten Änderungen bei den Leistungen für Asylbewerber sollen rund 100.000 Asylbewerber im kommenden Jahr weniger Geld zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten erhalten. Der Gesetzentwurf, den das Arbeitsministerium vergangene Woche den anderen Ressorts der Bundesregierung zugeleitet hat, sieht unter anderem vor, dass alleinstehende Asylbewerber, die nicht in einer eigenen Wohnung leben, behandelt werden sollen wie Paare. Dahinter steckt die Idee, dass für den Einzelnen geringere Kosten anfallen, wenn er in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder einer Gemeinschaftsunterkunft lebt.

Kritik an diesen Plänen kam von Grünen und Linken. Unzufrieden zeigten sich auch Teile des Koalitionspartners. Nach Vorstellungen in der Union sollen abgelehnte Asylbewerber und Ausländer, die bei ihrer Abschiebung nicht kooperieren, nur noch Sachleistungen erhalten.

Vor den Gesprächen im Kanzleramt hatte die Union der SPD nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Altfall-Regelung für abgelehnte Asylbewerber mit festem Job angeboten. Außerdem könnte die Beschäftigungsduldung schon früher als die übrigen Regeln zur Fachkräfteeinwanderung in Kraft treten, hieß es weiter. Damit geht der Vorschlag über die im Gesetzentwurf für die sogenannte Beschäftigungsduldung bisher vorgesehenen Möglichkeiten hinaus. In der SPD fand der Vorstoß zunächst aber nur ein verhaltenes Echo.

Von der Altfall-Regelung sollen abgelehnte Asylbewerber profitieren, die 2015 bis 2017 nach Deutschland eingereist und „gut in Arbeit integriert“ sind. (dpa)



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