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200 Liegenschaften betroffen

Militärischer Eigenbedarf: Bundeswehr stoppt Umwandlung in zivile Immobilien

Der frühere Fliegerhorst Fürstenfeldbruck in Bayern und der nördliche Teil des Flughafens Tegel in Berlin: Für 200 militärische Liegenschaften hat die Bundeswehr einen Umwandlungsstopp ausgesprochen. Kommunen können ihre Pläne für neue Wohn- und Gewerbegebiete an diesen Stellen vergessen. Das betrifft auch Ulm, Sonthofen oder Wilhelmshaven.

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Manche Kaserne, die ursprünglich zum Gewerbegebiet werden sollte, wird wieder von der Bundeswehr benötigt.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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Die Bundeswehr setzt die nach vor rund 30 Jahren begonnene Umwandlung militärisch genutzter Liegenschaften für zivile Zwecke aus.
Das Verteidigungsministerium begründete dies mit der geplanten Vergrößerung der Streitkräfte, die auch den Bedarf an Objekten erhöht. Die zuletzt nicht mehr genutzten Militär-Liegenschaften seien „grundsätzlich für eine Nutzung durch die Bundeswehr geeignet“ – und würden womöglich noch benötigt.

Kommunen haben die Flächen oft schon verplant

Viele der betroffenen Flächen sind von den Kommunen bereits verplant, etwa für Wohn- oder Gewerbegebiete. „Wir sind uns der Tragweite der Entscheidung sehr bewusst und wissen, dass in vielen Fällen bereits Planungen bestehen, betroffene Flächen zivil zu nutzen“, erklärte der für die Infrastruktur zuständige Verteidigungsstaatssekretär Nils Hilmer.
Der Aufwuchs der Bundeswehr sei aber „aufgrund der Bedrohungslage nicht nur im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung zwingend, sondern bietet auch strukturpolitisch Chancen für unsere Kommunen und Länder“.

200 Objekte betroffen

Der Umwandlungsstopp betrifft nach Ministeriumsangaben zunächst 187 ehemalige militärische Liegenschaften, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befinden. Hinzu kämen weitere 13 Liegenschaften, die die Bundeswehr noch betreibt und die nun – entgegen früherer Entscheidungen – nicht aus der Nutzung genommen würden.
Dazu gehörten unter anderem der ehemalige Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck und die Rheinliegenschaft in Koblenz in Bayern oder der früher von der Bundeswehr genutzte nördliche Teil des Flughafens Tegel in Berlin.
Die Berliner Senatskanzlei stellte klar, dass in Berlin nur die Liegenschaft Tegel Nord betroffen ist. Martin Pallgen, Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, sagte der „Mediengruppe Bayern“: „Ausdrücklich nicht betroffen sind die übrigen Flächen des ehem. Flughafens Tegel und deren Entwicklungen. Dazu gehören der Wohnungsbau im Schumacher Quartier, die Urban Tech Republic und deren Gewerbeentwicklungen oder die Berliner Hochschule für Technik. Auch die BFRA, die Rettungsakademie der Berliner Feuerwehr, ist von den BW-Plänen auch nicht betroffen“.
In Baden-Württemberg soll die Bleidornkaserne in Ulm nun nicht mehr für zivile Zwecke genutzt werden. In Bayern betreffen die Pläne auch die Grünten-Kaserne und die Jäger-Kaserne in Sonthofen. Die Ebkeriege-Kaserne im niedersächsischen Wilhelmshaven ist ebenfalls vom Umwandlungsstopp betroffen.
Die Liegenschaften sollen Teil der „strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr“ werden – also kurzfristig von der Bundeswehr bei Bedarf genutzt werden können.

Städtetag zeigt Verständnis

Vertreter von Kommunen und Landkreisen sprachen von einer harten Entscheidung, zeigten aber auch Verständnis. Der Umwandlungsstopp sei für die betroffenen Kommunen „eine riesige Herausforderung“, sagte Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags. In vielen Städten seien die Planungen „schon weit fortgeschritten, und es sind Kosten angefallen und Verträge unterschrieben für die zivile Nutzung“.
Ein Sprecher des Landkreistags sagte der Mediengruppe, die Entscheidung der Bundeswehr treffe „gerade solche Kommunen besonders hart, die bereits sehr weitreichende Vorstellungen für die Nutzung ehemaliger Bundeswehrliegenschaften haben“. Der Schritt der Streitkräfte sei aber „selbstverständlich und Voraussetzung zur dringend erforderlichen Wiedererlangung der Verteidigungsfähigkeit“.
Die Bundeswehr stimmt sich mit allen betroffenen Ländern und Kommunen ab. „Wo immer dies möglich ist, werden wir versuchen, auch bestehende zivile Planungen zu berücksichtigen“, sagte Staatssekretär Hilmer.
In Fällen mit „besonders dringendem Konversionsinteresse“ würden bereits Gespräche mit Ländern, Städten und Gemeinden geführt, um Lösungen zu prüfen, die sowohl die militärischen Erfordernisse als auch die kommunalen Interessen berücksichtigen, sagt das Ministerium. (afp/dts/ks)

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