Mindestlöhne: Pflegekräfte sollen deutlich mehr Geld erhalten

Pflegekräfte schultern schon seit geraumer Zeit eine große Last. Nun sollen sie mit deutlich angehobenen Gehältern auch besser für ihre Arbeit entlohnt werden. Die Erhöhung soll in drei Schritten erfolgen.
Titelbild
Pflegepersonal in einem Altenheim. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times8. Februar 2022

Die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland sollen ab 1. September in mehreren Schritten deutlich steigen. Darauf verständigte sich die Pflegekommission aus Mitgliedern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, wie die Beteiligten sowie die Bundesministerien für Arbeit und für Gesundheit am Dienstag in Berlin mitteilten. Die Sozial- und Arbeitgeberverbände der Diakonie bezifferten die Anhebung auf – je nach Qualifikation – zwischen 2,6 und 5,6 Prozent.

Schon ab April mehr Geld

Bislang ist bereits ein Erhöhungsschritt für Pflegekräfte beschlossen, der schon zum 1. April greift. Dann greift eine Erhöhung der Mindestlöhne, auf die sich die Kommission bereits in der Vergangenheit geeinigt hatte: Die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte sollen demnach dann um 55 Cent pro Stunde auf 12,55 Euro steigen, für qualifizierte Pflegehilfskräfte um 70 Cent auf 13,20 Euro und für Pflegefachkräfte um 40 Cent auf 15,40 Euro.

Ab 1. September steigen die Mindestlöhne noch weiter, wie die Kommission nun entschieden hat: Dann gibt es für Pflegehilfskräfte statt 12,55 bereits 13,70 Euro pro Stunde, qualifizierte Hilfskräfte erhalten 14,60 Euro statt 13,20 und Fachkräfte bekommen dann 17,10 Euro (davor: 15,40).

Die Pflegekommission empfiehlt in ihrer aktuellen Entscheidung auch mehr Urlaubstage. Demnach sollen Beschäftigte mit einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2022 über den gesetzlichen Anspruch hinaus zusätzlich sieben Tage erhalten, für die Jahre 2023 und 2024 jeweils neun Tage extra.

Die neuen Vereinbarungen gelten laut Bundesregierung für rund 1,2 Millionen Beschäftigte. Pflegekräfte, etwa in Privathaushalten, sind allerdings nicht betroffen. Für sie bleibt es beim gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 9,82 pro Stunde, der allerdings im Jahresverlauf auf zwölf Euro erhöht werden soll. Umgekehrt bleiben höhere tarifliche Ansprüche oder aufgrund von Arbeitsverträgen unberührt.

„Pflege- und Betreuungskräfte sind fachlich hochkompetent – das muss sich auch in der Bezahlung ausdrücken“, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu den Vereinbarungen. Er hob allerdings hervor, dass es sich bei den Vereinbarungen lediglich um Mindeststandards handele. Diese seien ein „erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer fairen Entlohnung des Pflegepersonals“.

Umsetzung per Verordnung

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) begrüßte diese Entscheidung. Wie er erst kürzlich angekündigt hatte, will sein Haus die Empfehlungen bereits am 1. Mai per Verordnung umsetzen.

„Die deutlichen Lohnsteigerungen sind eine gute Nachricht für die Altenpflegerinnen und -pfleger in Deutschland, die jeden Tag anpacken und sich um die älteren und pflegebedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft kümmern“, erklärte Heil am Dienstag. Sein Ministerium strebe an, die Vereinbarungen für allgemeinverbindlich für die Branche zu erklären.

Auch die Vorständin der Diakonie Deutschland, Maria Loheide, begrüßte die Vereinbarungen. „Für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Altenpflege ist allerdings zwingend erforderlich, die Personalausstattung zu verbessern und das Personalbemessungsverfahren konsequent umzusetzen“, mahnte sie weitere Schritte an.

Der Vorstandschef des Arbeitgeberverbands der diakonischen Dienste (VdDD), Ingo Habenicht, drängte zudem auf eine Deckelung der Eigenanteile in der Pflege, „um Pflegebedürftige und deren Angehörige vor finanzieller Überforderung zu schützen“. Vertreter der Diakonie wiesen allerdings darauf hin, dass für sie die höheren Mindestlöhne weitgehend bedeutungslos seien, da Beschäftigte dort ohnehin höher bezahlt würden. (afp/dpa/dl)



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