Mit kleinen Schritten zum Steinkohleausstieg: Wirtschaftsministerium legt Rahmen fest

Ab 1. Juni 2020 bis zum Jahr 2038 sollen jährlich Ausschreibungsverfahren stattfinden. Kraftwerksbetreiber können dann dafür bieten, dass ihre Anlage stillgelegt wird.
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Eine schrittweise Reduzierung der Gigawattzahlen ist bis 2030 vorgesehen.Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times6. September 2019

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den gesetzlichen Rahmen für die Schließung von Steinkohlekraftwerken festgelegt. Das berichtet der „Spiegel“.

Laut eines Gesetzentwurfs sollen vom 1. Juni 2020 bis zum Jahr 2038 jährlich Ausschreibungsverfahren stattfinden, bei denen die Kraftwerksbetreiber dafür bieten, dass ihre Anlage stillgelegt wird.

Dazu benennen sie den Preis, den sie vom Staat als Kompensation erhalten wollen. Auf die Weise soll bis 2038 der Ausstieg aus der Steinkohleverstromung gelingen.

In dem Gesetzentwurf sind konkrete Gigawattzahlen festgelegt, auf die schrittweise reduziert werden muss. So sollen bereits bis Ende 2022 nur insgesamt 15 Gigawatt Leistung aus Steinkohle am Stromnetz sein, fast neun Gigawatt weniger als heute.

2030 sollen es nur noch 8 Gigawatt sein. Damit hält sich die Regierung an die Vorgaben der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung, die Ende Januar den Fahrplan für den Kohleausstieg vorgelegt hatte.

Die Bundesnetzagentur kann die Stilllegung verschieben, falls sie Gefahren für die Stromversorgung sieht. Das geplante Gesetz verbietet die Inbetriebnahme neuer Kohlekraftwerke.

Es gilt für alle Anlagen, die bis zum Inkrafttreten „vollständig errichtet“ sind. Das könnte ein großes Steinkohlekraftwerk in Datteln betreffen, das kurz vor der Fertigstellung steht. (dts/sua)



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