Mit strengeren Strafen und besseren Ermittlungsmethoden gegen Wohnungseinbrüche

Einbrüche gelten ab sofort nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen, die Mindeststrafe wird auf ein Jahr Gefängnis angehoben. Grüne und Linke stimmten gegen das neue Gesetz.
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Der Strafrahmen für Wohnungseinbrüche soll künftig zwischen einem und zehn Jahren liegen. Illustration: Silas SteinFoto: Silas Stein/dpa
Epoch Times29. Juni 2017

Mit höheren Strafen und verschärften Ermittlungsmethoden sollen Wohnungseinbrüche besser bekämpft werden. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag das entsprechende Gesetz der großen Koalition. Demnach sind Einbrüche künftig keine Vergehen mehr, sondern Verbrechen. Grüne und Linke stimmten dagegen.

Im vergangenen Jahr gab es mehr als 150.000 Wohnungseinbrüche in Deutschland: Die Opfer erleiden oft nicht nur den materiellen Schaden, sondern auch einen Angriff auf die Privatsphäre – doch die Aufklärungsquote ist gering. Insbesondere die Union machte deswegen Druck, das Thema anzugehen.

Nun wird die Mindeststrafe für Einbruchsdiebstahl in Wohnungen von bisher drei Monaten auf ein Jahr Gefängnis angehoben. Im härtesten Fall können Einbrecher mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Zudem wird der „minderschwere Fall“ bei Einbruch abgeschafft, dadurch können Verfahren nicht mehr so schnell eingestellt werden. Die härteren Strafen sollen vor allem der Abschreckung dienen.

Um zudem die Ermittler im Kampf gegen Einbrecher zu stärken, dürfen sie künftig nach einem richterlichen Beschluss Kommunikationsdaten Verdächtiger auswerten, also zum Beispiel Telefon- oder Internetverbindungen sowie Standortangaben. Der Inhalt von Telefongesprächen oder E-Mails bleibt für die Fahnder aber tabu.

Die SPD hatte die Verschärfung bei der Kontrolle der Kommunikationsdaten zunächst abgelehnt, dann aber dem Drängen der Union nachgegeben. (afp)



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