Montgomery: Keine Änderung der Schweigepflicht wegen Terror

Montgomery bekräftigte seinerseits, es gebe keinen Grund die heutige Gesetzeslage zu ändern, die in vier Paragrafen eindeutig geregelt sei. Schon heute müsse der Arzt, „wenn ihm konkrete Hinweise über eine Gefährdung für Leib und Leben anderer zur Kenntnis kommen, die Behörden informieren“.
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Die ärztliche Versorgung auf dem Land ist oft unzureichend (Symbolfoto).Foto: Jens Büttner/dpa
Epoch Times11. August 2016
Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, hat Vorwürfe aus der CSU zurückgewiesen, die Ärzteschaft erschwere die Terrorbekämpfung.

„Jeder, der in die Debatte etwas Vernunft hineinbringt, wird von diesen Leuten als potenzieller Terrorgefährder abgemeiert“, sagte Montgomery der Deutschen Presse-Agentur. „Das ist absurd. Lasst die Kirche im Dorf und lasst uns darüber reden“, fügte er hinzu.

Der BÄK-Chef reagierte damit auf Angriffe des CSU-Innenexperten Hans-Peter Uhl in der „Bild“-Zeitung, er würde aus „Standesdünkel“ die Terrorbekämpfung erschweren. Uhl sagte: „Es ist Standesdünkel zu sagen, der Arzt muss immer schweigen. Das ist sogar nach jetziger Gesetzeslage ein klarer Rechtsbruch.“ Vielmehr müssten Ärzte die Behörden warnen, „wenn sie Grund zur Annahme haben, dass einer ihrer Patienten eine Gefahr für Leib und Leben anderer darstellt und einen Anschlag oder ähnliche Verbrechen plant.“

Montgomery bekräftigte seinerseits, es gebe keinen Grund die heutige Gesetzeslage zu ändern, die in vier Paragrafen eindeutig geregelt sei. Schon heute müsse der Arzt, „wenn ihm konkrete Hinweise über eine Gefährdung für Leib und Leben anderer zur Kenntnis kommen, die Behörden informieren“. Das habe er wiederholt so dargestellt. Offenbar könne Uhl nicht richtig lesen, kritisierte der Ärztechef.

Er erläuterte weiter, bei psychiatrischen Patienten kämen Gewaltfantasien oft vor. „Aber die werden ja nicht so ausgelebt, dass der Patient zu seinem Arzt sagt, ich gehe jetzt los und bringe die und die um.“ Unkonkrete, allgemeine Fantasien aber dürften nicht dazu führen, „dass der Arzt seinen Patienten bei den Behörden anzeigt“. Er fügte hinzu: „Keiner der Ärzte von diesen Attentätern hat konkrete Hinweise auf konkrete Taten gehabt. Für unkonkrete Hinweise wollen wir ja wohl keine Meldepflicht einführen.“

(dpa)


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