Mordfall Mia in Kandel: Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit – Landgericht verhandelt ab 18. Juni gegen 15-jährigen Abdul

Der Mordprozess gegen Abdul Mobin D. (?) beginnt am 18. Juni vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Landau (Pfalz) - unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Da der Angeklagte seinen eigenen Angaben zufolge ein Jugendlicher ist, genießt er vor Gericht einen Schutzstatus. Aufgrund des gewaltigen öffentlichen Interesses an dem Fall und den berechtigten Zweifeln am jugendlichen Alter des Beschuldigten dürfte diese Entscheidung des Gerichts für viele unverständlich sein, manchen anderen aber durchaus gelegen kommen.
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Angeblich sollte Abdul Mobin D., der afghanische Mörder und Ex-freund von Mia (15) selbst erst 15 Jahre alt sein. Der Vater des Mädchens bezweifelt dies. Den Behörden kamen aber offenbar keine Zweifel am Alter des jungen Migranten, als sie ihn in die Schule steckten und damit mit Mia zusammenbrachten.Foto: Screenshot
Von 4. Juni 2018

„Der Prozess ist nach Jugendgerichtsgesetz Paragraph 48 nicht öffentlich. Auch die Presse ist nicht zugelassen.“ So hieß es nur, als die „Junge Freiheit“ beim Landgericht Landau in der Pfalz anfragte.

Medizinische Gutachter bestimmten im Februar, fast zwei Monate nach dem Mord an Mia Valentin (15) in Kandel das Alter des angeblich 15-jährigen Afghanen anhand von Röntgenaufnahmen von Hand, Gebiss und den Schlüsselbeinen. Das Ergebnis:  Abdul Mobin Dawoodzai sei mindestens 17,5 Jahre und höchstens 20 Jahre alt. Für den Vater des ermordeten Mädchens steht ohnehin fest:

Er ist nie und nimmer erst 15 Jahre alt. Wir hoffen, dass wir durch das Verfahren jetzt sein wahres Alter erfahren.“

(Mias Vater)

Der „Landkreis Germersheim“ veröffentlichte nach der Mordtat eine Pressemitteilung zum Alter des jungen Afghanen, aus der der „Tagesspiegel“ zitierte:

Die Altersfeststellung des 15-Jährigen erfolgte im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme durch das Jugendamt Frankfurt am 2. Mai 2016. Sowohl die Inaugenscheinnahme als auch das ärztliche Erstscreening sind dokumentiert, wobei eine Varianz von +/- 1 Jahr möglich ist. Eine Volljährigkeit wird derzeit von allen Beteiligten ausgeschlossen.“

Offensichtlich hatte auch bei Abdul Mobin D., dem 2015 nach eigenen Angaben 14-jährig eingereisten Flüchtling jener geheimnisvolle Schnellalterungsprozess junger Migranten eingesetzt, dem auch schon Hussein Khavari, der Mörder und Vergewaltiger der Freiburger Studentin Maria Ladenburger (19) unterlag.

Obwohl Abdul Mobin D. im Februar 2017 als Asylbewerber abgelehnt wurde, durfte er bleiben, da er als minderjährig galt.

Angeblich sollte Abdul Mobin D., der afghanische Mörder und ExFreund von Mia (15) selbst auch erst 15 Jahre alt sein. Der Vater des Mädchens bezweifelt dies. Den Behörden kamen aber offenbar keine Zweifel am Alter des jungen Migranten, als sie ihn in die Schule steckten und damit mit Mia zusammenbrachten. Mit sieben Messerstichen tötete er Mia am 27. Dezember 2017 im DM-Markt in Kandel. Foto: Screenshot

Das Alter des „Wolfes“

Viele Flüchtlinge geben sich, der Vorteile wegen, als Minderjährige aus. Auch im Mordfall Mia in Kandel werden die Angaben des Alters des Täters bezweifelt. Die Experten schätzen das Alter des abgelehnten Asylbewerbers auf 17,5 bis 20 Jahre.

Der Mörder und Vergewaltiger von Maria Ladenburger (19) in Freiburg war rund zehn Jahre älter, als der falsche Jugendliche angegeben hatte.

Ich sagte aber, dass ich erst 16 sei, um eine bessere Unterbringung zu bekommen, und um in die Schule gehen zu können.“

(Hussein K., verurteilter Mörder)

Diese Überlegungen könnte auch Abdul Mobin D. gehabt haben: Bei seiner Einreise im April 2016 gab er an, 14 Jahre alt zu sein. Ein genaues Geburtsdatum nannte er nicht, worauf ihm das zuständige Jugendamt in Frankfurt am Main den 1. Januar 2002 als Geburtstag eintrug. So sei es gekommen, dass er und Mia die gleiche Schule besucht hätten, berichtete die „Bild“.

Doch durch welche Gründe und Verantwortlichkeiten auch immer, Mia und Abdul wurden zusammengeführt. Schaurigerweise könnte man sich hier durchaus an das mittelalterliche Grusel-Märchen vom Rotkäppchen und dem verkleideten bösen Wolf erinnern.

Hussein Khavari, falscher Minderjähriger aus Afghanistan, vergewaltigte und ermordete am 16. Oktober 2016 die 19-jährige Maria Ladenburger am Ufer der Dreisam in Freiburg. In seinen Titelbildern auf Facebook zeigte er sich schon Monate vor der Tat als „Wolf“ und „Werwolf“, der sich über ein weibliches Opfer hermacht. Foto: Screenshot/Facebook&Public Domain/ept

Möglicherweise sind bei aller Hilfsbereitschaft unserer Zivilisation die Menschen nicht auf solche Grauen vorbereitet. Serge Menga, ein ehemaliger Kongo-Flüchtling und Youtuber, warnte in einem aufsehenerregenden Spot vor den Gefahren der unkontrollierten Einwanderung. Der Mann aus Afrika sprach von „Raubtieren unter Schafen“, die da zu uns gekommen seien, und gibt allen Menschen im Land einen guten Rat:

Ich hoffe, diese Botschaft ist angekommen. Schützt eure Familien! Schützt eure Kinder!“

(Serge Menga)

Das Video dürfte inzwischen nicht mehr oft zu finden sein.

Mord aus Heimtücke, Rache und Eifersucht

Die Anklage durch die Staatsanwaltschaft wird Mord aus Heimtücke lauten, die brutale Tat eines jungen Flüchtlings motiviert aus einem giftigen Gebräu von blutdürstiger Rache und krankhafter Eifersucht.

Mia Valentin (15) fiel mit ihrer ersten großen Liebe auf einen angeblich minderjährigen unbegleiteten Flüchtling herein, der es offenbar verstand, die Schülerin zu umgarnen und zu betören. Doch lange konnte er sein wahres Wesen nicht verbergen, er begann der 15-Jährigen Kleidervorschriften zu machen, ihr den Umgang mit ihren Freunden zu verbieten und versuchte, ihr Handy zu kontrollieren. Im weiteren Verlauf der mehrmonatigen Beziehung soll er sie dann auch gewürgt und ins Gesicht geschlagen haben. Später erpresste er die 15-Jährige mit Nacktfotos, die er letztendlich im Internet veröffentlichte.

Dabei hatte die Familie ihn mit offenen Armen aufgenommen und sogar zu Familienfesten und Ausflügen mitgenommen.

Doch was droht Abdul Mobin D. bei einer Verurteilung? Nach Jugendstrafrecht maximal zehn Jahre. Und selbst bei Anerkennung der besonderen Schwere der Schuld drohen höchstens 15 Jahre Haft.

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