Mordfall Mireille: Angeklagter Ahmad G. soll mindestens 21 Jahre alt sein – Gutachten zum Prozessbeginn

Zahlreiche eingereiste Afghanen wollen Minderjährige sein, so lang wie möglich. Dies hat in Deutschland viele Vorteile. Einer davon ist, das Jugendstrafrecht.
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JusticiaFoto: über dts Nachrichtenagentur
Von 12. September 2018

Der Mörder und Vergewaltiger von Maria L. (19) in Freiburg war rund zehn Jahre älter, als der falsche Jugendliche es angegeben hatte.

Ich sagte aber, dass ich erst 16 sei, um eine bessere Unterbringung zu bekommen, und um in die Schule gehen zu können.“

(Hussein K., verurteilter Mörder)

Auch bei Ahmad G., den Angeklagten im Mordfall Mireille, könnte dies zutreffen. Nach seinen eigenen Angaben war er zum Tatzeitpunkt jedoch erst 18 Jahre alt. Doch dies schloss eine Rechtsmedizinerin vor Gericht zu Prozessbeginn Anfang September aus. Die Untersuchungen hätten ein Mindestalter von 21 Jahren ergeben, wie der „Tagesspiegel“ berichtete.

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„Erziehungsurteil“ oder gerechte Strafe für Mord?

Wichtig ist dies nicht nur für die Frage, ob das Jugendstrafrecht angewendet wird, sondern auch, ob die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen werden kann. Im Mordfall Mia aus Kandel wurde der Killer aus Afghanistan vor Kurzem vom Gericht als 17,5-Jähriger angesehen, die Öffentlichkeit ausgeschlossen und der Prozess in aller Heimlichkeit vollzogen – das Urteil: 8,5 Jahre Jugendstrafe für einen bestialischen und hinterhältigen Mord. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein.

Die minderjährigen Männer aus Afghanistan

Wie die Staatsanwaltschaft angab, kam Ahmad 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland. Sein späteres Opfer lebte in einem betreuten Jugendhaus für minderjährige Mädchen an der Ostsee. Hier kamen die beiden auch erstmals zusammen.

An den Freizeitangeboten nahmen auch minderjährige Flüchtlinge teil. Einer von ihnen war Ahmad. Er kochte mit uns in der Gruppe Suppe, kam mit zum Schwimmen und spielte mit anderen Jungs Fußball.“

(Mireilles Freundin, heute 19)

Gefährlich: Abgelehnt und noch im Land

Der Asylantrag des Angeklagten war längst abgelehnt, wogegen er Rechtsmittel einlegte. Doch das Verfahren war noch nicht abgeschlossen, als er am frühen Montagabend des 12. März 2018 aus Eifersucht seine 17-jährige Ex-Freundin Mireille B. in ihrer kleinen Ein-Zimmer-Wohnung in Flensburg ermordete. Er selbst alarmierte noch gegen 18.35 Uhr die Rettungskräfte, doch sie konnten nichts mehr für Mireille tun.

Ein 17-jähriges Mädchen hatte schwere Stichverletzungen, an denen sie trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen verstarb.“

(Polizeibericht)

Wie die Leitende Oberstaatsanwältin Ulrike Stahlmann-Liebelt der EPOCH TIMES auf Nachfrage bestätigte, verblutete das Mädchen infolge der Messerstiche, über deren Anzahl es hieß: „Dazu sagen wir nichts.“



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