Mordfall Susanna: Chef der Bundespolizei wurde angezeigt wegen Rückholung von Ali B.

Der Karlsruher Strafverteidiger Daniel Sprafke hat den Chef der Bundespolizei wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung, im Fall der Rückholung von Ali B. aus dem Irak, angezeigt.
Titelbild
Junge Frauen legen an einer provisorischen Gedenkstätte für die getötete Susanna F. Blumen nieder.Foto: Boris Roessler/dpa
Von 22. Juni 2018

Betrachtet man den Fall des abgelehnten Asylbewerbers Ali B., fällt auf, dass hier von Anfang an, bis zum heutigen Stand der Dinge, alle Unzulänglichkeiten und Fehler des deutschen Verwaltungs- und Strafjustizsystems zutage treten.

Der Asylantrag von Ali B. wurde schon längst abgelehnt. Er befand sich aber wegen der noch offenen Klage gegen den Bescheid, samt seiner achtköpfigen Familie, immer noch im Land. Ali B. war außerdem wegen Raub- und Gewaltdelikten schon mehrfach aktenkundig geworden. Auch das reichte anscheinend nicht, um ihn als straffällig gewordenen Ausländer, nach Strafverbüßung, einfach abzuschieben. Das verhindert das deutsche Asylverfahrensrecht.

Interessant auch, dass Ali B. und seine Familie anscheinend keine Probleme hatten, obwohl sie doch angeblich verfolgt wurden, von ihrer Botschaft Papiere zu erhalten, mit denen sie ganz plötzlich problemlos in den Irak ausreisen konnten. Die Frage, woher die Familie das Geld hatte, um per Flugzeug zu reisen, stellt sich da nur noch am Rande.

Spektakuläre Rückholung nur für die Presse gut, für die Justiz aber ein Phyrrussieg?

Dass die Bundespolizei dann, wie sich inzwischen herausstellte mit Kenntnis des Innenministeriums, nach Erbil reiste um Ali B. dort abzuholen, passt nur anscheinend nicht in das Bild von Pleiten, Pech und Pannen.

Denn: Ein internationaler Haftbefehl lag noch nicht vor, der hätte auch lange gedauert, ein Auslieferungsabkommen Deutschlands mit dem Irak gibt es derzeit nicht und der in solchen Fällen sonst übliche Weg über das Außenministerium wurde nicht beschritten. Das Ganze lief dann auch noch im weitgehend autonomen Kurdengebiet ab.

Es fehlt jetzt nur noch, dass Ali B., trotz seines Geständnisses des Mordes, wieder auf freien Fuß gesetzt werden muss, wenn ein Gericht, aufgrund der Anzeige von Anwalt Sprafke, darauf erkennt, dass die Ingewahrsamnahme von Ali B. rechtswidrig erfolgte und sich stattdessen der Chef der Bundespolizei, wegen Freiheitsberaubung im Amt, verantworten muss.



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