München: Hausverbot wegen „Diebstahls“ in Edekamarkt für halbblinde Seniorin

Maria Z. trägt ihr Blindenabzeichen deutlich sichtbar an der Jacke. Als sie an der Kasse Lebensmittel im Wert von 1,65 Euro übersieht, hat das für sie weitreichende Konsequenzen.
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„Ich bin doch keine Diebin“, sagt Maria Z. Symbolbild.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times30. September 2017

Käse, Joghurt, Brot, Mandarinen – insgesamt zwölf Artikel – hatte die alte Dame auf das Laufband gelegt und dann bezahlt.

„Eine Zitrone und ein Packerl braunen Zucker habe ich einfach nicht in meinem Korb gesehen“, sagt die 83-Jährige. „Ich bin ja auch so gut wie blind.“ Auf einem Auge hat Maria Z. zehn Prozent Sehfähigkeit, auf dem anderen fünf.

Ebenfalls übersehen hatte wohl auch die Kassiererin die Waren, die der alten Dame unter die Einkaufstasche gerutscht waren, als sie Platz machen wollte – doch der Ladendetektiv hielt sie auf.

„Ich dachte, mich trifft der Schlag, als er mich mitgenommen hat.“

100 Euro Strafe musste sie zahlen und bekam Hausverbot in der Filiale. „Aber ich habe die Sachen in meinem Einkaufskorb einfach nicht gesehen“, sagte sie der tz.

Doch für Maria Z. sind die Konsequenzen des Hausverbotes viel weitreichender. „Ich bin nicht mehr so gut zu Fuß. Wo soll ich denn jetzt einkaufen?“

Die 83-Jährige geht mit einem Rollator einkaufen und muss nun weit laufen, um zum Einkaufen gehen zu können.

Kein Entgegenkommen für die Stammkundin

Seit mehr als acht Jahren geht die Münchnerin in der betreffenden Filiale einkaufen.

Ihr Bekannter versuchte die Situation aufzuklären, sprach mit dem Geschäftsführer. Der reagierte. „In diesen Fällen, in denen ein Straftatbestand erfüllt ist, bewerten wir nicht unterschiedlich und sprechen grundsätzlich ein Hausverbot aus“, heißt es in einer Stellungnahme. (aw)

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