Mützenich zur Wahlrechtsreform: „Es eilt in der Tat“

Über die Reform des Wahlrechts streiten die Fraktionen im Bundestag seit Monaten. Da die Neuregelung vor der für Herbst 2021 geplanten Bundestagswahl in Kraft treten soll, wird die Zeit allmählich knapp.
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Wahlrechtform (Symbolbild).Foto: iStock
Epoch Times11. Januar 2020

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich glaubt trotz verhärteter Fronten an eine baldige Einigung auf eine Wahlrechtsreform. Seine Fraktion werde „in den nächsten Wochen alles daransetzen, mit dem Koalitionspartner einen gemeinsamen Vorschlag  einzubringen“, sagte er am Samstag im SWR. Er sei „durchaus sehr optimistisch, dass das gelingt“.

Über die Reform des Wahlrechts streiten die Fraktionen im Bundestag seit Monaten. Da die Neuregelung vor der für Herbst 2021 geplanten Bundestagswahl in Kraft treten soll, wird die Zeit allmählich knapp. Mützenich sagte dazu im SWR: „Es eilt in der Tat.“ Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) hatte kürzlich gesagt, für eine Reform noch in dieser Wahlperiode müsse bis Ende März eine Einigung stehen.

Im Bundestag sitzen derzeit 709 Abgeordnete – weit mehr als die gesetzlich vorgesehenen 598. Staatsrechtler gehen davon aus, dass es nach der nächsten Bundestagswahl sogar mehr als 800 Parlamentarier sein könnten. Versuche, das Wahlrecht zu reformieren um eine weitere Vergrößerung zu verhindern, blieben bislang erfolglos.

Grund für den übergroßen Bundestag sind Überhang- und Ausgleichsmandate. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten in den Bundestag bringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis eigentlich zustehen würden. Damit die Überhangmandate das Zweitstimmenergebnis nicht verzerren, bekommen die anderen Parteien dafür Ausgleichsmandate.

Zuletzt hatte eine Gruppe von Unionsabgeordneten einen Reformvorschlag vorgelegt, der insbesondere den Erststimmen mehr Gewicht verleihen würde, mit denen die Direktkandidaten in den Wahlkreisen gewählt werden. Die Opposition reagierte empört, weil dies vor allem der Union Vorteile bringen würde. Auch aus der SPD kam Kritik.

FDP, Grüne und Linke wiederum hatten im Oktober einen gemeinsamen Reformvorschlag vorgestellt. Sie schlugen unter anderem vor, die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 250 zu verringern, konnten aber die Koalitionsfraktionen nicht von dem Konzept überzeugen. (afp)



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