Muslima darf nicht mit Gesichtsschleier ins Abendgymnasium
Die Schule hatte darauf bestanden, dass die Frau ohne einen sogenannten Nikab am Unterricht teilnimmt .
Zuvor hatte sie angekündigt, sie werde angesichts des großen Medieninteresses an ihrem Fall nicht zu einem Erörterungstermin im Gericht erscheinen. Die Verhandlung wurde daraufhin abgesagt, das Gericht entschied in Abwesenheit der Frau.
Die Schule hatte darauf bestanden, dass die Frau ohne einen sogenannten Nikab am Unterricht teilnimmt – dieser Schleier lässt nur einen schmalen Sehschlitz frei. Die Frau kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
(dpa)Epoch TV
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