Nabu: Leere Schwalbennester im Herbst nicht entfernen – sonst droht Geldbuße

Schwalbennester werden durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Wer also leere Schwalbennester zerstört, muss eine Strafe zahlen.
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Schwalbennester dürfen in Deutschland nicht zerstört werden.Foto: PHILIPPE HUGUEN/AFP/GettyImages
Epoch Times5. September 2017

Nach dem Fortzug der Schwalben gen Süden sollten im Herbst die leeren Nester nicht entfernt werden. Schwalbennester sind durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt, wie der Landesverband Hessen des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu) am Dienstag in Wetzlar mitteilte. Wer Schwalbennester zerstört, kann mit einer Geldbuße bestraft werden. Hauseigentümer und Mieter müssen daher Schwalbennester dulden.

„Für Schwalben ist es einfacher, ein altes Nest zu reparieren, als aus 700 bis 1500 Lehmkügelchen mühsam ein neues Nest zu mauern“, erklärte Nabu-Landeschef Gerhard Eppler. Die Fähigkeit, sich einen guten Nistplatz zu merken und im nächsten Jahr dorthin zurückzukehren, sei eine wichtige Überlebensstrategie der Schwalben. Denn es gebe immer weniger geeignete Brutplätze an oder in Gebäuden. Auch lehmiges Baumaterial für das Nest sei wegen der zunehmenden Flächenversiegelung immer schwerer zu finden.

Mehl- und Rauchschwalben gehören zu den beliebtesten heimischen Singvögeln. In den ersten Septembertagen treten viele Schwalben die lange Reise in ihre Winterquartiere im südlichen Afrika an. Beim Fortzug merken sich die Schwalben den Standort ihrer Nester, um sie im nächsten Frühling wieder beziehen zu können. (afp)



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