Nach Attac-Urteil: SPD will Gemeinnützigkeitsrecht überprüfen

Die SPD fordert: "gemeinnützige Organisationen müssen politisch aktiv sein können". Die SPD-Bundestagsfraktion werde daher prüfen, ob eine Anpassung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts erforderlich sei.
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Während einer Protestaktion vor der EZB in Frankfurt, 2015.Foto: iStock
Epoch Times26. Februar 2019

Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lothar Binding, hat gefordert, dass die Entscheidung des Bundesfinanzhofes zu Attac zu keiner Beschneidung der politischen Aktivitäten gemeinnütziger Organisationen bei der Verfolgung ihrer Zwecke führen darf.

„Gemeinnützige Organisationen müssen politisch aktiv sein können. Anders ist eine Verfolgung ihrer gemeinnützigen Zwecke nicht effektiv möglich“, sagte Binding dem „Handelsblatt“.

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes zu Attac zeige, dass „der Katalog der gemeinnützigen Zwecke in der Abgabenordnung zu eng ist“, so der SPD-Politiker weiter.

Die SPD-Bundestagsfraktion werde deshalb prüfen, ob eine Anpassung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts erforderlich sei, um auch künftig eine Verfolgung gemeinnütziger Zwecke mit politischen Aktionen zu ermöglichen.

Tagespolitischer Aktivismus führte zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit

Das höchste deutsche Finanzgericht hatte dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac wegen tagespolitischem Aktivismus die Gemeinnützigkeit aberkannt. Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, sagte, die Entscheidung schaffe Rechtssicherheit für die Vereine, welche Möglichkeiten der politischen Betätigung es gibt.

„Politik kann danach nur Nebenzweck einer gemeinnützigen Betätigung sein“, so Tillmann. „Für darüber hinausgehende politische Tätigkeiten ist damit auch klar, dass eine Nutzung der Gemeinnützigkeit ausscheidet und die Regeln des Parteiengesetzes gelten müssen“, so die CDU-Politikerin weiter.

Die lange Verfahrensdauer zeige sehr gut, dass die Gerichte und Verwaltung frei von jeglicher politischer Einflussnahme die Regeln des Gemeinnützigkeitsrechts auslegen könnten. „Der Vorwurf der politischen Einmischung ist damit entkräftet“, sagte Tillmann dem „Handelsblatt“. (dts)



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