Nach Aus für Graichen: Hoffnung auf mehr Pragmatismus beim Heizungsgesetz

Verbände und Praktiker hoffen nach dem Rücktritt von Graichen auf mehr Pragmatismus beim Heizungsgesetz. Ein Ex-Minister fordert dessen Verschiebung.
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Für Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ist das sogenannte Heizungsgesetz ein zentrales Prestigeprojekt.Foto: Maja Hitij/Getty Images
Von 22. Mai 2023

Nach dem Rücktritt des Energiewende-Staatssekretärs Patrick Graichen in der Vorwoche hoffen Verbände und Praktiker auf ein Umdenken beim Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das als „Heizungsgesetz“ oder „Heizungsverbot“ bekannte Vorhaben soll Anfang Juni im Bundestag debattiert werden. Seiner dogmatischen Konzeption wegen war es zuletzt Gegenstand scharfer Kritik und hatte Ängste in der Bevölkerung ausgelöst.

Heizungsgesetz könnte nicht praxistauglich ausfallen

Im Kern soll dem Vorhaben zufolge ab 2024 ein Einbau von Gas- und Ölheizungen nur noch in Ausnahmefällen erlaubt sein. So will man die Klimabilanz des deutschen Gebäudebestandes verbessern. Zudem will die Ampel Hausbesitzer verpflichten, Heizungen auszutauschen, die das Alter von 30 Jahren erreicht haben.

Schornsteinfeger sollen die Einhaltung der Bestimmungen überwachen und Verstöße der Behörde melden. Betroffenen droht dem Entwurf zufolge ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Auch Pelletheizungen oder Biogas droht dem Konzept zufolge ein Aus. Abgesehen von eng gefassten Ausnahmetatbeständen im Kontext der Wasserstofftechnologie entsprächen nur Wärmepumpen den geplanten Vorgaben.

Die Umrüstung der Heizsysteme droht Hausbesitzern jedoch bis zu sechsstellige Kosten zu verursachen. Zudem gibt es bis auf Weiteres weder ausreichend Geräte für einen flächendeckenden Einbau noch genügend Handwerker. Weitere Unsicherheitsfaktoren sind mögliche EU-Restriktionen für sogenannte fluorierte Gase und die sogenannte Spitzenglättung bei der Stromversorgung. Wie bei Ladesäulen für E-Autos behält sich die Bundesnetzagentur vor, bei zu viel Nachfrage die Stromversorgung zu drosseln.

Groschek: 65-Prozent-Ziel ab 2024 „nicht sozial-verträglich realisierbar“

Nun hat der Präsident des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen und Städtebau, Mike Groschek, eine Verschiebung des Heizungsgesetzes gefordert. Dieses solle frühestens 2025 kommen, erklärte er gegenüber der „Neuen Westfälischen“. Groschek ist SPD-Politiker und war von 2012 bis 2017 Städtebauminister in NRW.

Groschek mahnte vor allem mehr Technologieoffenheit an – und eine Abkehr von einem „Effizienzabsolutismus, der auf bunkerdicke Dämmung setzt“. Das Ziel, neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, könne „nicht sozial-verträglich ab 2024 realisiert werden“. Deswegen sei es sinnvoll, „jetzt den Druck rauszunehmen“.

Auf einen „besseren Dialog“ mit der Bundesregierung hofft auch der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), Markus Staudt. Wie die „Welt“ berichtet, haben Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und sein Intimus Graichen mehrfach Gesprächseinladungen von Verbänden ignoriert.

Normenkontrollrat fordert ebenfalls Verschiebung des Vorhabens

Gespräche mit Praktikern oder Unternehmen, so der Eindruck, hätten „nicht sehr hoch auf deren Prioritätenliste“ gestanden. Auch hätten Wohnungs- und Wärmewirtschaft fristgerecht bis vor Ostern 125 Stellungnahmen zum Heizungsgesetz eingereicht. Dennoch sei bereits am darauffolgenden Dienstag ein fertiger GEG-Entwurf im Umlauf gewesen. Dies deute darauf hin, heißt es aus der Branche, dass man Bedenken aus der Praxis mehr oder minder ignoriert habe.

Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai Warnecke, hofft nun auf einen aufgeschlosseneren Graichen-Nachfolger:

Wir haben die große Hoffnung auf weniger Ideologie und mehr Pragmatismus. Sonst werden wir die Wärmewende im Gebäudesektor nicht stemmen können.“

Erst am 2. Mai hatte der Nationale Normenkontrollrat (NKR) zur Verschiebung des Heizungsgesetzes geraten. Der ehrenamtliche Expertenrat hatte in diesem Kontext ein Schreiben an das Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium gerichtet. Er verwies auf die „in vielen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf geäußerten Zweifel an der Praxistauglichkeit der Regelungen“.

Zuletzt forderte auch der Deutsche Mieterbund (DMB) eine Überarbeitung des Gesetzes. Der Entwurf würde Mieter und Vermieter zusätzlich benachteiligen. Anders als private Hauseigentümer kämen sie nicht einmal in den Genuss geplanter Fördermittel wie des „Klimabonus“.

Scholz hält meiste Bedenken gegen Heizungsgesetz für ausgeräumt

Bundeskanzler Olaf Scholz hingegen sieht die Bedenken gegen das geplante Heizungsgesetz im Wesentlichen ausgeräumt. Die meisten davon seien „gar nicht mehr gerechtfertigt in Hinblick auf den Gesetzentwurf, der gegenwärtig existiert“. Gegenüber ntv und RTL äußerte er, sie bezögen sich auf einen „gar nicht zur Veröffentlichung gedachten Rohentwurf“.

Die Grundstruktur des Gesetzesvorhabens werde aufrecht bleiben, kündigte Scholz an. Der Bundestag prüfe nun, ob das Gesetz „noch an der ein oder anderen Stelle präzisiert werden kann“. Das Ziel der Klimaneutralität bis Mitte des Jahrhunderts ließe sich „nur mit größten Anstrengungen“ erreichen, so der Kanzler. Man habe jedoch „sehr viele Vorkehrungen“ getroffen, dass „niemand wirtschaftlich und sozial überfordert wird“.



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