Nach Einigung über Kosten: Bundestag gibt grünes Licht für die Volkszählung 2021

Die erste Volkszählung seit 2011 soll eine Bevölkerungszählung, eine Gebäude- und Wohnungszählung und eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis umfassen. 
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Die nächste Volkszählung ist 2021 geplant.Foto: Tobias Kleinschmidt/dpa
Epoch Times7. November 2019

Nach der Einigung von Bund und Ländern über die Kosten für die Volkszählung im Jahr 2021 hat der Bundestag grünes Licht für den Zensus gegeben. Die Abgeordneten billigten am Donnerstag den vom Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss zur Kostenverteilung. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen von Union und SPD sowie die Linke und die AfD. Die FDP und die Grünen votierten dagegen.

Die am Mittwoch von Bundesrat und Bundestag erzielte Einigung sieht vor, dass sich der Bund mit insgesamt 300 Millionen Euro an den Kosten beteiligt, die den Ländern für Vorbereitung und Durchführung der Volkszählung entstehen. Der Bundesrat hatte ursprünglich eine Finanzzuweisung von 415 Millionen gefordert.

Die sogenannten Erhebungsbeauftragten, die die Bürger interviewen sollen, erhalten der Einigung zufolge eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, die auf Sozialleistungen oder Renten nicht angerechnet wird. Dadurch sollen Behörden leichter Menschen rekrutieren können, die Interviews oder Feststellungen zur Gebäudezählung vor Ort durchführen.

Auskünfte online oder per Brief

Bürger, die ihre Auskünfte nicht online abgeben wollen, können die Erhebungsbögen auch per Brief zurücksenden – sie müssen dafür kein Porto zahlen. Dies soll zur Akzeptanz der Befragung in der Bevölkerung beitragen. Die erste Volkszählung seit 2011 soll eine Bevölkerungszählung, eine Gebäude- und Wohnungszählung und eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis umfassen.

Der Zensus ist laut Gesetz als registergestützte Erhebung konzipiert – das heißt, es werden in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt und ausgewertet. Zusätzlich vorgesehen sind ergänzende statistische Befragungen der Bevölkerung.

Die Ergebnisse sollen laut Bundesinnenministerium für politische Planungen und Entscheidungen genutzt werden. Hier geht es etwa um die Frage, wo Schulen, Studienplätze und Altersheime benötigt werden. Die Daten dienen zudem als Grundlage für zahlreiche andere Statistiken. (afp)



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