Nach Gerichtsurteil: Mufflons im Bielefelder Stadtwald droht der Abschuss

Den seit fast 60 Jahren im Bielefelder Stadtwald frei lebenden Mufflons droht aufgrund eines Gerichtsurteils nun der Abschuss. Dagegen stellen sich seit Jahren schon die Stadt, Jäger, einige Waldbesitzer und zahlreiche Bürger der Stadt.
Titelbild
Ein Mufflon im Wald.Foto: iStock
Epoch Times10. November 2019

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat nach einem viereinhalb Jahre andauernden Rechtsstreit entschieden, dass die Stadt Bielefeld ihren Abschussplan zu zwölf frei lebenden Mufflons – in ihrem 550 Hektar großen Teilgebiet des Bielefelder Stadtwaldes nahe dem Fernmeldeturm – umsetzen muss. Damit droht der Abschuss der Wildtierherde.

Die europäischen Mufflons (Wildschafe) wurden dort in den 60er Jahren als nichtheimische Tierart im Stadtwald angesiedelt. Hintergrund sind angeblich erhebliche Biss- und Hörner-Schäden die jährlich 5.000 Euro Schaden verursachen würden, die die Klasingsche Stiftung als betroffener Waldbesitzer für unzumutbar hält.

Gericht: Stadt hat Ansprüchen der Klägerin nicht hin­reichend Rechnung getragen

Daher zog die Stiftung in den Rechtsstreit gegen die Kommune. Das OVG Münster erklärte in seinem Urteil nun, dass es „entsprechend eines Sachverständigengutachtens zum Umfang der Wildschäden und ihren wirtschaftlichen Auswirkungen zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Stadt Bielefeld mit dem streitgegenständlichen Abschussplan aus dem Jahr 2012 [der den Erhalt aber Begrenzung der Mufflonpopulation und weitere Maßnahmen vorsah] den berechtigten Ansprüchen der Klägerin auf Schutz gegen Wildschäden nicht hin­reichend Rechnung getragen habe.“

Das Gericht machte deutlich, dass andere Maßnahmen als die Entfernung der Tiere (wie eine weitere Reduzierung der ohnehin kleinen Herde, das Angebot von Heu oder Schutzmaßnahmen für die Bäume) nach fachkundiger Einschätzung nicht erfolgver­sprechend oder nicht wirtschaftlich durchzuführen seien.

Damit bestätigte das OVG Münster das Urteil des Verwaltungsgerichtes (VG) Minden. Das OVG hat eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen ist eine Nichtzulassungsbe­schwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht dann entscheiden müsste.

Jäger: „Das ist eine Zumutung. Wir machen da nicht mit“

Bereits vor Jahren machten die vier die für die betreffenden Waldflächen zuständigen Jäger deutlich, dass sie den totalen Abschuss der Mufflon-Population ablehnen.

Das ist eine Zumutung. Wir machen da nicht mit“, sagt Matthias Rose, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Hubertus Bielefeld damals der Lokalzeitung „Die Glocke“.

Doch falls sie sich weigern erhielten sie ein Bußgeld und andere Berufsjäger würden den Abschuss vornehmen. Die Jäger erklärten, dass sie als Waidmänner die Tiere und den Wald hegen und pflegen würden. Damit die Population nicht überhand nimmt bejagen sie, wie bei den anderen Tieren auch, bei den Mufflons die Jungtiere.

„Auf 430 Hektar werden die Mufflons akzeptiert. Das ist paradox“

Auch der damalige Leiter der städtischen Forstverwaltung Volker Brekenkamp drückte damals sein Unverständnis aus. Die Herde sei genetisch hervorragend, die Tiere gesund und die Schäden, die sie im Wald verursachten, hätten fast drei Jahrzehnte keinen der Waldbesitzer gestört, so Brekenkamp.

Er konnte damals im Stadtwald keinen monitären Schaden feststellen. 120 von 550 Hektar beträgt die Waldfläche der vors Gericht gezogenen Klasingschen Stiftung, die von den Mufflons genutzt wird. „Auf 430 Hektar werden die Mufflons akzeptiert. Das ist paradox“, sagte Brekenkamp 2010 der Zeitung „Die Glocke“.

Andere Waldbesitzer, die Stadt selbst und zahlreiche Bürger setzten sich bis zuletzt für den Schutz der Herde ein. Es wurde unter anderem eine Petition für den Erhalt der Schafe aufgesetzt. Diese haben bis diesen Sonntag fast 12.000 Menschen unterschrieben. (er)



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