Nach jahrelanger Diskussion kommt Grundrente für 1,3 Millionen Rentner

Die große Koalition hat ihr zentrales sozialpolitisches Vorhaben im Bundestag verabschiedet: Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen stimmte der Bundestag der Einführung einer Grundrente zu, welche die Ruhestandsbezüge von rund 1,3 Millionen Rentnern aufstocken soll.
Titelbild
Rentnerehepaar bei der Finanzplanung.Foto: iStock
Epoch Times2. Juli 2020

Ziel der Grundrente ist es, Rentner mit langjähriger Versicherungszeit vor Altersarmut zu bewahren.

Für den Entwurf stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Abgeordneten der Linken und der Grünen enthielten sich. Mit Nein stimmten die Fraktionen von FDP und die AfD. Der Verabschiedung war jahrelanger Streit zwischen den Koalitionsparteien Union und SPD vorangegangen – die Union stimmte der vor allem von der SPD vorangetriebenen neuen Leistung letztlich trotz anhaltender Bedenken hinsichtlich der Finanzierung zu.

Das Gesetz sieht die Einführung der Grundrente zum 1. Januar 2021 vor. Die Auszahlung dürfte sich allerdings verzögern – unter anderem wegen des Arbeitsaufwands bei der automatischen Einkommensprüfung. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet mit einem Auszahlungsstart an die Bestandsrentner ab Juli 2021, bis Ende 2022 sollen alle Anspruchsberechtigten ermittelt sein. Die Grundrente wird dann rückwirkend gezahlt.

Zu Beginn der abschließendem Debatte hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Plenum eindringlich für die Annahme geworben. Es gehe hier nicht nur darum, die geringen Renten von 1,3 Millionen Ruheständlern aufzustocken. „Es geht um eine Richtungsentscheidung in unserem Land“, sagte der Minister. Die Grundrente biete „die Chance, unser Land besser und gerechter zu machen“.

Der CDU-Politiker Hermann Gröhe begrüßte es, dass Rentnern mit langen Versicherungszeiten und geringen Bezügen nun endlich geholfen werde. „Wir freuen uns und stimmen gerne dieser Grundrente zu“, sagte er. Zugleich kritisierte er, dass das SPD-geführte Bundesfinanzministerium noch kein endgültiges Konzept für die Finanzierung vorgelegt habe. Dies müsse nachgeholt werden.

Voraussetzung für Auszahlung

Voraussetzung ist, dass mindestens 33 Jahre Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden. Der Grundrentenzuschlag wird in einer Staffelung von 33 bis 35 Jahren ansteigend berechnet. Grundrentenzeiten sind vor allem Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit gezahlt wurden. Der Zugang zur Grundrente erfolgt über eine sogenannte Einkommensprüfung. Dabei gelten zunächst monatliche Einkommensfreibeträge. Übersteigt das jeweilige Einkommen diese, soll die Grundrente prozentual gemindert werden.

Im Vorfeld der Abstimmung hatte es scharfe Kritik, vor allem aus dem Wirtschaftsflügel der Union, gegen den Vorstoß aus dem SPD-geführten Bundesarbeitsministerium gegeben. Wesentliche Kritikpunkte waren unter anderen der Verwaltungsaufwand sowie die Finanzierung der Grundrente. Ursprünglich war eine Finanzierung über eine Finanztransaktionssteuer geplant gewesen, die aber noch gar nicht existiert. Nun sollen die Gelder aus dem Bundeshaushalt kommen – dagegen hatte sich die Union lange gewehrt. (dts/afp/sua)



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