Nach Klageerfolg: Sechs Angler dürfen in Baden-Württemberg auch nachts fischen

Sechs Angler aus Baden-Württemberg dürfen nun auch wieder nachts angeln. Ihre Klagen gegen das bundesweit einmalige Nachtangelverbot hatten Erfolg.
Titelbild
Ein Angler beim Sonnenaufgang am See.Foto: iStock
Epoch Times14. Juli 2021

Mehrere Angler aus Baden-Württemberg dürfen nun auch nachts ihrem Hobby nachgehen. Ihre Klagen gegen das Nachtangelverbot hatten Erfolg, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart am Mittwoch mitteilte. Allerdings gelte das derzeit nur für die Kläger – das Nachtangelverbot im Land sei nicht generell aufgehoben. (Az. 5 K 1937/20 und 5 K 5845/20)

Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das das Angeln zwischen einer Stunde nach Sonnenuntergang und einer Stunde vor Sonnenaufgang verbietet. Nur Aale, Welse und Krebse dürfen bis Mitternacht und im Sommer bis ein Uhr nachts gefangen werden. Dagegen klagten sechs Angler.

Das Verbot verstoße gegen höherrangiges Recht im Verhältnis zu den Klägern, erklärte das Gericht nun. Gegen das Urteil könne noch Berufung eingelegt werden, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen werde. Einzelheiten zur Urteilsbegründung teilte das Gericht noch nicht mit.

Das Verbot trägt laut dem Ministerium für Ländlichen Raum dem Bedürfnis der Fische und anderer Tiere wie am Ufer lebenden Vögeln nach Nachtruhe Rechnung. Eine Ministeriumsvertreterin sprach von einer „erweiterten Schonzeit“. (afp/er)



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