Nach Klageerfolg: Sechs Angler dürfen in Baden-Württemberg auch nachts fischen
Mehrere Angler aus Baden-Württemberg dürfen nun auch nachts ihrem Hobby nachgehen. Ihre Klagen gegen das Nachtangelverbot hatten Erfolg, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart am Mittwoch mitteilte. Allerdings gelte das derzeit nur für die Kläger – das Nachtangelverbot im Land sei nicht generell aufgehoben. (Az. 5 K 1937/20 und 5 K 5845/20)
Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das das Angeln zwischen einer Stunde nach Sonnenuntergang und einer Stunde vor Sonnenaufgang verbietet. Nur Aale, Welse und Krebse dürfen bis Mitternacht und im Sommer bis ein Uhr nachts gefangen werden. Dagegen klagten sechs Angler.
Das Verbot verstoße gegen höherrangiges Recht im Verhältnis zu den Klägern, erklärte das Gericht nun. Gegen das Urteil könne noch Berufung eingelegt werden, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen werde. Einzelheiten zur Urteilsbegründung teilte das Gericht noch nicht mit.
Das Verbot trägt laut dem Ministerium für Ländlichen Raum dem Bedürfnis der Fische und anderer Tiere wie am Ufer lebenden Vögeln nach Nachtruhe Rechnung. Eine Ministeriumsvertreterin sprach von einer „erweiterten Schonzeit“. (afp/er)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion